Ist ein Schwangerschaftsabbruch erlaubt?

Du fragst dich, ob ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland erlaubt ist und was du beachten musst? Das ist völlig verständlich. Hier findest du alle rechtlichen Informationen klar und verständlich erklärt — ohne Juristendeutsch.

Alles vertraulich. Alles straffrei. Du bist nicht allein. Medizinisch geprüft von Prof. Dr. Cullen und Kollegen

Beratungspflicht — was erwartet dich?

Die Beratung ist gesetzlich vorgeschrieben (§219 StGB), aber sie soll dir helfen, nicht dich verurteilen. Was viele nicht wissen:

  • Kostenlos — du zahlst nichts
  • Vertraulich — keine Weitergabe an Dritte, Partner oder Eltern
  • Ergebnisoffen — niemand überredet dich zu irgendetwas
  • Anonym möglich — du musst deinen echten Namen nicht nennen

Wie läuft die Beratung ab?

Du sprichst in einem persönlichen Gespräch über deine Situation. Die Beraterin informiert dich über Alternativen und finanzielle Hilfen. Am Ende erhältst du einen Beratungsschein, den du beim Arzt vorlegen musst. Das gesamte Gespräch ist geschützt.

Wichtig: Die Beratung muss bei einer staatlich anerkannten Beratungsstelle stattfinden. Nur diese dürfen den gesetzlichen Beratungsschein ausstellen.

Du weisst nicht, wo eine Beratungsstelle in deiner Nähe ist? Hier findest du Anlaufstellen und Kontakte →

Wo bekommst du die Abtreibungspille?

Die Abtreibungspille bekommst du nur bei einer Gynäkologin oder einem Gynäkologen mit Rezept. Nicht in der Apotheke, nicht online.

Vorsicht vor Online-Anbietern

Bestellungen aus dem Ausland sind illegal und können gesundheitlich gefährlich sein: gefälschte Medikamente, falsche Dosierung, kein ärztlicher Beistand bei Komplikationen.

Arzt finden: Frag deine Frauenärztin oder wende dich an eine Beratungsstelle — sie vermitteln Kontakte. Nicht alle Praxen führen Schwangerschaftsabbrüche durch, aber die Beratungsstellen wissen, wer es in deiner Region anbietet.

Wie der medikamentöse Abbruch genau abläuft, erfährst du auf unserer Seite: Ablauf der Abtreibungspille →

Kosten und Krankenkasse

Die Kosten liegen bei ca. 300 bis 700 Euro (je nach Praxis und Region).

Wann übernimmt die Krankenkasse?

  • Medizinische oder kriminologische Indikation — Kosten werden vollständig übernommen
  • Niedriges Einkommen — bei einem Nettoeinkommen unter ca. 1.300 Euro/Monat kannst du Kostenübernahme beantragen

In allen anderen Fällen zahlst du selbst. Du kannst aber bei deiner Krankenkasse formlos und anonym einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.

Weitere finanzielle Hilfen: Bundesstiftung Mutter und Kind und Landesstiftungen bieten Unterstützung. Alle Hilfsangebote im Überblick →

Das fragen sich viele Frauen

Muss ich meinen Eltern oder meinem Partner davon erzählen?

Nein. Ab 18 Jahren entscheidest du allein. Unter 18: Dein Arzt prüft, ob du die Situation selbst einschätzen kannst (sogenannte "Einsichtsfähigkeit") — das ist in den allermeisten Fällen gegeben. Niemand wird ohne dein Einverständnis informiert.

Erfährt meine Krankenkasse davon?

Nur, wenn du eine Kostenübernahme beantragst. Ansonsten nein — es gilt die ärztliche Schweigepflicht. Auf deiner Krankenversicherungskarte oder in deiner Akte erscheint nichts.

Darf mein Arbeitgeber davon erfahren?

Nein. Ärztliche Schweigepflicht schützt dich. Falls du krankgeschrieben wirst, enthält die Bescheinigung für den Arbeitgeber keine Diagnose.

Was, wenn jemand mich zur Abtreibung zwingt?

Das ist Nötigung (§240 StGB) und strafbar. Niemand darf dich zu einer Abtreibung zwingen — weder dein Partner, noch deine Familie, noch dein Arbeitgeber. Wenn du unter Druck gesetzt wirst, wende dich sofort an eine Beratungsstelle oder die Polizei.

Ist ein Schwangerschaftsabbruch nach der 12. Woche möglich?

Nach der 12. Woche (nach Empfängnis) ist ein Abbruch nur bei medizinischer Indikation möglich — wenn die Gesundheit der Frau ernsthaft gefährdet ist. In diesem Fall gibt es keine Zeitgrenze. Sprich mit deiner Ärztin oder einer Beratungsstelle über deine persönliche Situation.

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