Rechtliche Fragen zur Abtreibung

Ist es legal? Was sagen die Gesetze? Wo bekomme ich die Pille? Alle rechtlichen Infos auf einen Blick.

Ist die Abtreibungspille legal?

Ja, aber unter Bedingungen. In Deutschland ist Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig (§218 StGB), aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei:

Voraussetzungen für Straffreiheit:

  1. Beratung: Pflichtberatung bei anerkannter Stelle
  2. 3-Tage-Frist: Mindestens 3 Tage zwischen Beratung und Eingriff
  3. Zeitfenster: Bis zur 12. Schwangerschaftswoche (nach Empfängnis = 14 Wochen nach letzter Periode)
  4. Ärztliche Durchführung: Nur durch Arzt

Medizinische/kriminologische Indikation: Bei Gefahr für die Gesundheit der Frau oder nach Vergewaltigung ist Abbruch auch ohne Beratung möglich.

Beratungspflicht (§219 StGB)

Die Beratung ist verpflichtend, aber:

Wo? Bei anerkannten Stellen:

Was passiert? Gespräch über deine Situation, Alternativen, finanzielle Hilfen. Du erhältst einen Beratungsschein, den du beim Arzt vorlegen musst.

Wo bekomme ich die Abtreibungspille?

Nur beim Arzt (Gynäkologe). Nicht in der Apotheke, nicht online.

⚠️ Vorsicht vor Online-Anbietern!

Bestellung aus dem Ausland ist illegal und kann gefährlich sein (gefälschte Medikamente, falsche Dosierung).

Arzt finden: Frag deine Gyn äkologin oder wende dich an Beratungsstellen. Nicht alle Ärzte führen Abbrüche durch.

Kosten & Krankenkasse

Kosten: Ca. 300-600€ (je nach Praxis)

Krankenkasse zahlt, wenn:

Sonst: Du zahlst selbst, aber kannst bei Krankenkasse Kostenübernahme beantragen (formlos, anonym).

Finanzielle Hilfe: Bundesstiftung Mutter und Kind, Landesstiftungen, Caritas/Diakonie → Mehr Infos

Häufig gestellte Fragen

Muss ich meinen Eltern/Partner davon erzählen?

Nein. Ab 18 kannst du alleine entscheiden. Unter 18: Arzt entscheidet, ob du "einsichtsfähig" bist (meist ja).

Erfährt meine Krankenkasse davon?

Nur wenn du Kostenübernahme beantragst. Sonst nicht (ärztliche Schweigepflicht).

Was, wenn jemand mich zwingt abzutreiben?

Das ist Nötigung (§240 StGB) und strafbar! Niemand darf dich zwingen. Wende dich sofort an Beratungsstellen oder die Polizei. 0800 36 999 63

Darf mein Arbeitgeber davon erfahren?

Nein. Ärztliche Schweigepflicht. Du brauchst keine Krankschreibung mit Diagnose.

Noch rechtliche Fragen?

Wir beraten dich kostenlos und vertraulich.

📞 0800 36 999 63