Häufige Fragen
Deine Fragen zur Abtreibungspille — ehrlich beantwortet
Wir wissen, dass du gerade viele Fragen hast. Hier findest du Antworten aus echten Beratungsgesprächen — sachlich, ehrlich und mit Verweisen auf professionelle Hilfe. Falls deine Frage nicht dabei ist: ruf Vita-L an, schreib per WhatsApp, E-Mail oder nutz den Live-Chat.
Medizinisch geprüft von Prof. Dr. Cullen und KollegenAblauf & Kosten
Wie funktioniert es und was kostet es?
Was ist der Unterschied zwischen Pille danach und Abtreibungspille?
Das sind zwei völlig verschiedene Medikamente:
Pille danach (Levonorgestrel oder Ulipristalacetat): Verhindert oder verzögert vor allem den Eisprung. Je nach Präparat und Zeitpunkt kann sie auch Vorgänge rund um die Einnistung beeinflussen. Sie ist für die Zeit nach ungeschütztem Sex gedacht, nicht für eine bereits eingenistete Schwangerschaft. Rezeptfrei in der Apotheke erhältlich. Kein Schwangerschaftsabbruch.
Abtreibungspille (Mifepriston + Misoprostol): Bricht eine bereits bestehende, eingenistete Schwangerschaft ab. Nur mit Rezept beim Arzt, nach Pflichtberatung und 3-Tage-Wartezeit. Zugelassen bis zur 9. Schwangerschaftswoche.
Kurz: Die Pille danach wirkt vor beziehungsweise rund um die Einnistung, die Abtreibungspille beendet eine bereits eingenistete Schwangerschaft.
Wo kann ich in Deutschland die Abtreibungspille bekommen?
Die Abtreibungspille ist in Deutschland rezeptpflichtig und darf nur von Ärztinnen und Ärzten abgegeben werden. Voraussetzung ist eine Pflichtberatung bei einer staatlich anerkannten Beratungsstelle und eine 3-Tage-Wartezeit nach der Beratung. Online-Bestellungen sind illegal und gefährlich — wende dich an eine Praxis oder ruf Vita-L an. Mehr zum Ablauf →
Wie viel kostet die Abtreibungspille in Deutschland?
Die Kosten liegen je nach Praxis, Region und Methode häufig bei etwa 300 bis 700 Euro. Die genaue Kostenaufstellung bekommst du von Praxis oder Klinik. Aktuelle Regeln zur Kostenübernahme und Antragstellung findest du bei familienplanung.de. Finanzielle Hilfen im Überblick →
Bis zu welcher Schwangerschaftswoche kann ich die Abtreibungspille nehmen?
In Deutschland ist die Abtreibungspille bis zur 9. Schwangerschaftswoche (63 Tage nach Beginn der letzten Periode) zugelassen. Danach ist nur noch ein chirurgischer Eingriff möglich. Je früher du dich meldest, desto mehr Optionen stehen dir offen. Ablauf Schritt für Schritt →
Kann ich die Tabletten online bestellen und einfach zu Hause nehmen?
Nein. Apotheke oder Versand liefern Mifepriston/Misoprostol nicht. Ohne ärztliche Begleitung riskierst du lebensgefährliche Blutungen oder Infektionen — und du machst dich strafbar. Kontaktiere Vita-L (Telefon, WhatsApp, E-Mail), wenn du unsichere Angebote erhalten hast! Risiken im Detail →
Beratung & Recht
Beratungspflicht, Wartezeit und Beratungsschein
Ist die Beratung in Deutschland verpflichtend?
Ja. Du musst eine Beratung bei einer staatlich anerkannten Stelle besuchen und erhältst eine Bescheinigung. Danach musst du mindestens 3 Tage warten, bevor der Abbruch durchgeführt werden darf. Wenn du gerade viele Fragen hast oder sofort ein Gespräch brauchst, bietet Vita-L eine vertrauliche Erstberatung. Rechtliche Lage im Detail →
Warum brauche ich eigentlich diesen Beratungsschein?
Der Schein bestätigt, dass du eine ergebnisoffene Beratung besucht hast. Ohne ihn darf keine Praxis einen straffreien Abbruch nach §218a durchführen. Nur staatlich anerkannte Beratungsstellen dürfen ihn ausstellen. Vita-L kann dir helfen, eine anerkannte Stelle in deiner Nähe zu finden. Alles zur Beratung →
Ich bin noch minderjährig — brauche ich die Zustimmung meiner Eltern?
In Deutschland und Österreich entscheiden Ärztinnen und Beraterinnen je nach Einsichtsfähigkeit. Sprich offen in der Beratung darüber; sie hilft dir zu klären, ob und wie deine Eltern einbezogen werden sollten! Mehr zur Rechtslage →
Nebenwirkungen & Risiken
Was passiert im Körper — und danach?
Welche Nebenwirkungen hat die Abtreibungspille?
Häufige Nebenwirkungen sind starke Krämpfe (wie Wehen), Blutungen (wie eine starke Periode), Übelkeit und Durchfall. In 2–5 % der Fälle ist ein chirurgischer Nacheingriff nötig. Emotionale Folgen wie Trauer oder Schuldgefühle werden häufig unterschätzt — hol dir früh Unterstützung. Risiken & Nebenwirkungen →
Welche Langzeitfolgen gibt es?
Körperlich sind Folgeschäden selten, sofern alles komplett abläuft. Emotionale Folgen werden jedoch häufig unterschätzt: Schuldgefühle, Trauer, Schlafstörungen. Hol dir früh psychologische Betreuung — je früher, desto besser lässt sich das Erlebte verarbeiten! Nachsorge & Begleitung →
Was passiert, wenn ich mitten im Prozess Panik bekomme?
Sofort die Praxis kontaktieren! Sie entscheidet, ob eine zusätzliche Kontrolle nötig ist. Sprich parallel mit Vita-L — dort hilft man dir, die nächsten Schritte zu sortieren.
Hilfe & Druck
Wenn du unter Druck stehst oder Alternativen suchst
Welche Alternativen zur Abtreibung gibt es in Deutschland?
Es gibt vielfältige Unterstützung: Die Bundesstiftung Mutter und Kind nennt Beratungs- und Antragsstellen für Hilfen in der Schwangerschaft. Dazu kommen Elterngeld, Kindergeld und lokale Stiftungen, die je nach Situation unterstützen können. Eine ergebnisoffene Beratung zeigt dir alle Optionen auf — von finanzieller Hilfe bis zur vertraulichen Geburt. Alle Hilfsangebote →
Was kann ich tun, wenn ich zur Abtreibung gedrängt werde?
Druck zur Abtreibung kann als Nötigung nach §240 StGB strafbar sein. Dokumentiere Aussagen und Nachrichten und hole dir Hilfe bei Vita-L (Telefon, WhatsApp, E-Mail) oder dem Hilfetelefon 116 016. Deine Entscheidung muss frei sein. Schutz vor Nötigung →
Österreich & Schweiz
Regelungen in Österreich und der Schweiz
Ich wohne in Österreich — gelten dieselben Regeln?
In Österreich ist ein Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche nach der sogenannten Fristenregelung möglich. Eine gesetzliche Beratungspflicht gibt es nicht; eine Beratung wird aber dringend empfohlen. Die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch müssen in der Regel selbst getragen werden; die genaue Höhe klärst du direkt mit Ärztin, Arzt oder Einrichtung. Aktuelle Informationen beim österreichischen Gesundheitsportal öffnen.
Wer zahlt die Kosten in der Schweiz?
In der Schweiz ist vor einem Abbruch ein ärztliches Gespräch vorgeschrieben; eine psychosoziale Beratung ist keine allgemeine Pflicht, wird aber dringend empfohlen. Die Grundversicherung übernimmt medizinisch notwendige Leistungen. Franchise und Selbstbehalt bleiben bei dir. Besprich mit deiner Ärztin, welche Kosten genau entstehen und welche Beratungsstellen dich finanziell unterstützen können!
Frage nicht dabei? Wir sind für dich da.
Vita-L berät kostenlos, anonym und täglich erreichbar — egal ob du in Deutschland, Österreich oder der Schweiz lebst.