Abtreibungspille Kosten selbst zahlen: Dein Ratgeber 2026

5. Juni 2026

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Abtreibungspille Kosten selbst zahlen: Dein Ratgeber 2026

Wenn es um Abtreibungspille Kosten selbst zahlen geht, gilt in Deutschland zunächst diese Grundregel: Bei einem Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung musst Du die Kosten für den Eingriff in der Regel selbst tragen. Für einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch liegen die Selbstkosten typischerweise bei 350 bis 500 Euro, zugleich gibt es wichtige Ausnahmen und finanzielle Hilfen, vor allem wenn Dein Einkommen niedrig ist.

Vielleicht sitzt Du gerade mit genau dieser Frage da. Du hast einen positiven Test in der Hand, versuchst überhaupt erst zu begreifen, was los ist, und dann taucht sofort die nächste Sorge auf: Wie soll ich das bezahlen? Diese Frage ist nicht klein und auch nicht oberflächlich. Sie kann zusätzlichen Druck machen, gerade wenn Du ohnehin verunsichert bist oder Dich mit Deiner Situation allein fühlst.

Viele Frauen suchen nicht nur nach medizinischen Informationen, sondern nach etwas sehr Praktischem: Was kostet die Abtreibungspille wirklich, wann muss ich selbst zahlen, und gibt es eine Möglichkeit, Unterstützung zu bekommen? Genau dabei hilft ein ruhiger Überblick. Nicht alles ist auf den ersten Blick leicht verständlich, weil in Deutschland rechtliche Regeln, Fristen, Beratung und Kosten eng zusammenhängen.

Hier findest Du eine klare Orientierung in einfachen Schritten. Du erfährst, wann die Kosten selbst getragen werden müssen, welche Leistungen die Krankenkasse trotzdem übernimmt und wie eine Kostenübernahme beantragt werden kann, wenn das Geld knapp ist. Wenn Du gerade unsicher bist, musst Du das nicht allein sortieren. Über die vertrauliche Hilfe auf abtreibungspille.de kannst Du Deine Situation in Ruhe besprechen.

Einleitung Wenn zur Sorge um die Schwangerschaft noch die Sorge ums Geld kommt

Eine ungeplante Schwangerschaft bringt oft viele Gedanken gleichzeitig mit. Manche drehen sich um die Beziehung, andere um die eigene Zukunft, um Familie, Ausbildung, Arbeit oder Gesundheit. Und sehr häufig kommt noch eine ganz konkrete Sorge dazu: Reicht mein Geld überhaupt für die nächsten Schritte?

Diese Sorge ist verständlich. Sobald Du nach Informationen suchst, tauchen Begriffe wie Beratungsregelung, Kostenübernahme, Einkommensgrenze und Antrag auf. Wenn Du innerlich ohnehin unter Spannung stehst, kann das schnell unübersichtlich wirken.

Dabei hilft es, die finanzielle Frage in Ruhe auseinanderzunehmen. Nicht jede Zahlung läuft gleich, nicht jede Frau muss am Ende denselben Weg gehen, und es gibt geregelte Möglichkeiten zur Entlastung. Gerade bei der Suche nach Abtreibungspille Kosten selbst zahlen steckt hinter der eigentlichen Frage oft noch etwas anderes: Muss ich das wirklich allein tragen, oder gibt es Hilfe?

Du musst nicht zuerst völlig sicher sein, bevor Du Dir Orientierung holst. Gerade wenn Du noch schwankst oder unter Druck stehst, ist klare Information entlastend.

In Deutschland ist das Thema rechtlich klar geregelt. Für viele Frauen bedeutet das zunächst: Der Eingriff selbst muss bezahlt werden. Zugleich gibt es aber Ausnahmen und Hilfen, die wichtig sein können, wenn Dein Einkommen gering ist oder wenn der Abbruch nicht unter die Beratungsregelung fällt.

Manchmal blockiert die Geldfrage alles andere. Dann fällt es schwer, überhaupt den nächsten Schritt zu sehen. Ein sachlicher Überblick kann helfen, wieder etwas Boden unter die Füße zu bekommen. Du musst nicht alles auf einmal lösen. Oft reicht es, die Dinge nacheinander zu sortieren: Was gilt grundsätzlich, was gilt in meiner Situation, und was muss ich als Nächstes tun?

Kosten für die Abtreibungspille Wer zahlt was in Deutschland

Infografik zur Kostenübernahme der Abtreibungspille in Deutschland für den Regelfall sowie bei medizinischer oder kriminologischer Indikation.

Die Grundregel im Regelfall

Für die Kostenfrage ist zuerst nur ein Punkt wichtig: Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt der Schwangerschaftsabbruch?

Daran hängt, wer die Kosten trägt. Erfolgt der Abbruch nach der Beratungsregelung, musst Du die Kosten für den Eingriff grundsätzlich selbst tragen. Liegt eine medizinische oder kriminologische Indikation vor, übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Das wirkt auf den ersten Blick juristisch. Für den Alltag hilft ein einfaches Bild: Die rechtliche Grundlage funktioniert hier wie eine Weiche. Je nachdem, auf welchem Weg Dein Fall rechtlich eingeordnet wird, ändert sich auch die Zuständigkeit für die Zahlung.

Viele Frauen suchen nach Abtreibungspille Kosten selbst zahlen und meinen damit genau den häufigsten Fall: eine ungewollte Schwangerschaft im frühen Stadium, ohne medizinische oder kriminologische Indikation. In dieser Konstellation gilt meist die Regel der Selbstzahlung.

Wann die Krankenkasse zahlt

Anders ist es, wenn ein Schwangerschaftsabbruch aus medizinischer Indikation oder aus kriminologischer Indikation erfolgt. Dann werden die Kosten in der Regel von der Krankenkasse übernommen.

Zur Einordnung gehört auch der rechtliche Rahmen des häufigsten Regelfalls. Bei einem Abbruch nach Beratungsregelung sind eine verpflichtende Beratung, eine Wartezeit von mindestens drei Tagen und die Frist von zwölf Wochen nach der Empfängnis zu beachten. Diese Grundlagen sind auf den Informationsseiten von Knappschaft und Familienplanung.de beschrieben und werden auch statistisch erfasst. Das Statistische Bundesamt meldete für das Jahr 2023 rund 106.000 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland. Die meisten erfolgten nach der Beratungsregelung, wie auf den Informationen des Statistischen Bundesamts zu Schwangerschaftsabbrüchen nachzulesen ist.

Da die meisten Abbrüche unter diese Regelung fallen, ist die Frage nach den Kosten für sehr viele Frauen eine direkte und drängende Sorge.

Warum diese Frage so viele betrifft

Die Unsicherheit entsteht oft an einem ganz praktischen Punkt. Viele lesen zuerst den Satz, dass der Eingriff grundsätzlich selbst zu zahlen ist, und wissen in diesem Moment noch nicht, ob es Ausnahmen oder Unterstützung für die eigene Situation gibt. Genau deshalb hilft es, die Regel nicht als Endpunkt zu sehen, sondern als ersten Orientierungspunkt.

Eine knappe Übersicht macht den Unterschied sichtbar:

Situation Wer zahlt den Eingriff?
Abbruch nach Beratungsregelung Grundsätzlich Du selbst
Abbruch bei medizinischer oder kriminologischer Indikation Krankenkasse

Merksatz: Im häufigsten Regelfall ist Selbstzahlung die Ausgangslage. Unter bestimmten Voraussetzungen musst Du die Kosten aber nicht allein tragen.

Was genau bedeutet die Kosten selbst zu zahlen

Infografik zeigt die verschiedenen Kostenpunkte bei einer Abtreibung, die von Patienten selbst getragen werden müssen.

Welche Kosten in der Summe stecken

„Selbst zahlen“ klingt im ersten Moment oft so, als müsstest Du jeden Termin, jede Untersuchung und jede Tablette aus eigener Tasche bezahlen. In der Praxis ist die Kostenfrage genauer aufgeteilt. Das hilft, die Situation realistischer einzuschätzen.

Beim medikamentösen Schwangerschaftsabbruch entstehen die Selbstkosten vor allem durch das eigentliche Verfahren in der Praxis oder Klinik. Dazu gehören die Medikamente und der organisatorische sowie ärztliche Aufwand rund um den Abbruch. Je nach Einrichtung, Region und Ablauf kann sich die Höhe unterscheiden. Familienplanung.de nennt für den medikamentösen Abbruch typischerweise etwa 350 bis 500 Euro. Für Schwangerschaftsabbrüche insgesamt liegt die Spanne je nach Methode und Praxis bei etwa 300 bis 900 Euro. Diese Einordnung findest Du auf den Informationen von Familienplanung.de zu den Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs.

Du kannst Dir das wie eine Rechnung mit zwei Bereichen vorstellen. Ein Teil betrifft den eigentlichen Abbruch. Der andere Teil betrifft die medizinische Begleitung davor und danach.

Gerade diese Trennung nimmt oft etwas Druck heraus, weil aus einem unklaren Gesamtbetrag einzelne Bausteine werden.

Was die Krankenkasse trotzdem übernimmt

Wichtig ist: Die gesetzlichen Kassen übernehmen zwar bei einem Abbruch nach Beratungsregelung in der Regel nicht das eigentliche Verfahren, aber wichtige medizinische Leistungen rundherum. Dazu gehören die ärztliche Beratung, notwendige Voruntersuchungen, Nachuntersuchungen und die Behandlung möglicher Komplikationen.

Für viele Frauen macht erst diese Unterscheidung die Regel verständlich. „Selbst zahlen“ bedeutet also nicht automatisch, dass wirklich alles privat getragen werden muss. Die größte finanzielle Belastung liegt meist beim Abbruch selbst, nicht bei der medizinischen Begleitung insgesamt.

Wenn Du prüfen möchtest, welche rechtlichen Regeln für Deinen Fall gelten, findest Du eine kurze Einordnung unter rechtliche Informationen zum Schwangerschaftsabbruch.

Eine einfache Orientierung zur Kostenspanne

Für die Frage Abtreibungspille Kosten selbst zahlen ist vor allem eines hilfreich: ein greifbarer Rahmen statt eines vagen Gefühls von „das wird bestimmt sehr teuer“. Die typischen Selbstkosten bewegen sich häufig in dieser Größenordnung:

  • Medikamentöser Abbruch ambulant: etwa 350 bis 500 Euro
  • Allgemeine Selbstkosten je nach Methode und Praxis: etwa 300 bis 900 Euro
  • Leistungen der Krankenkasse trotz Selbstzahlung des Verfahrens: ärztliche Beratung, notwendige Vor- und Nachuntersuchungen, Behandlung möglicher Komplikationen

Diese Aufteilung funktioniert ein wenig wie bei einer Reise, bei der nicht alle Posten in einem einzigen Ticket stecken. Manche Kosten musst Du selbst einplanen. Andere Bestandteile sind bereits abgesichert. Genau zu wissen, was in welche Kategorie fällt, macht den nächsten Schritt oft leichter.

Und falls die Summe für Dich gerade schwer zu stemmen ist, heißt das noch nicht, dass Du allein damit bleiben musst.

Anspruch auf Kostenübernahme Wann du nicht selbst zahlen musst

Infografik mit vier Voraussetzungen für die Kostenübernahme eines Schwangerschaftsabbruchs durch die gesetzliche Krankenkasse in Deutschland.

Für wen die finanzielle Hilfe gedacht ist

Vielleicht sitzt Du gerade mit einem Zettel, einem Handy und vielen offenen Fragen da. Du weißt schon, dass ein medikamentöser Abbruch Geld kosten kann. Jetzt kommt die nächste Unsicherheit dazu: Muss ich das wirklich selbst tragen, oder gibt es Hilfe?

Genau an diesem Punkt gibt es eine wichtige Entlastung. Bei geringem Einkommen kann eine Kostenübernahme beantragt werden. Dann werden die Kosten des Schwangerschaftsabbruchs nicht aus eigener Tasche gezahlt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Das funktioniert ein wenig wie eine vorgelagerte Prüfung. Bevor der Eingriff stattfindet, wird geschaut, ob Deine finanzielle Situation unter die gesetzlich geregelte Unterstützung fällt. Es geht dabei nicht um eine Bewertung Deiner Lebensführung, sondern um klar festgelegte Kriterien.

Eine knappe rechtliche Einordnung findest Du auch unter rechtliche Informationen zum Schwangerschaftsabbruch.

Woran sich der Anspruch orientiert

Ob Du die Kosten selbst zahlen musst, hängt vor allem an zwei Fragen:

  1. Wie hoch ist Dein monatliches Nettoeinkommen?
  2. Bist Du für minderjährige Kinder unterhaltspflichtig?

Diese Prüfung lässt sich am besten wie ein Schwellenwert verstehen. Liegt Dein Einkommen unter der maßgeblichen Grenze, kann eine Kostenübernahme möglich sein. Hast Du minderjährige Kinder, für die Du unterhaltspflichtig bist, wird diese Grenze angehoben. Entscheidend ist auch der Zeitpunkt. Der Antrag muss vor dem Eingriff gestellt werden.

Damit die Regel leichter greifbar wird, hilft diese Übersicht:

Deine Situation Wichtiger Punkt
Du hast kein minderjähriges Kind, für das Du unterhaltspflichtig bist Maßgeblich ist die für Deinen Fall geltende Einkommensgrenze
Du hast minderjährige Kinder, für die Du unterhaltspflichtig bist Die Einkommensgrenze erhöht sich entsprechend
Du möchtest die Kostenübernahme nutzen Der Antrag muss vor dem Eingriff gestellt werden

Falls Dir genaue Grenzbeträge begegnen, prüfe immer, ob sie noch aktuell sind. Solche Werte können sich ändern. Die Beratungsstelle oder die Krankenkasse, bei der Du den Antrag einreichst, kann Dir sagen, welche Grenze gerade gilt.

Was viele an dieser Stelle verunsichert

Unsicherheit entsteht oft nicht nur durch die Regel selbst, sondern durch die Frage, wie knapp es werden darf. Vielleicht denkst Du: Mein Einkommen liegt ungefähr in diesem Bereich. Vielleicht fehlen Dir noch Unterlagen. Vielleicht möchtest Du den Termin schnell festmachen und hast Sorge, durch den Antrag Zeit zu verlieren.

Dann hilft ein einfacher Blick auf die Reihenfolge. Erst klären, ob ein Anspruch bestehen könnte. Dann den Antrag stellen. Erst danach sollte der Eingriff fest eingeplant werden, wenn die Kostenfrage davon abhängt.

Hilfreich ist oft diese kurze Prüfliste:

  • Nettoeinkommen anschauen: Maßgeblich ist nicht irgendein grober Eindruck, sondern Dein tatsächliches monatliches Nettoeinkommen.
  • Unterhaltspflicht für Kinder mitrechnen: Das kann die Einkommensgrenze verändern.
  • Früh genug handeln: Der Antrag muss vor dem Eingriff gestellt sein.
  • Bei Unsicherheit nachfragen: Eine Beratungsstelle kann oft schnell einschätzen, ob sich ein Antrag lohnt.

Ein Satz ist hier besonders wichtig: Ein unsicheres Gefühl ersetzt keine Prüfung.

Viele schließen sich vorschnell selbst aus, obwohl ein Anspruch möglich wäre. Gerade wenn Druck da ist, wirkt Bürokratie schnell wie eine zusätzliche Hürde. In der Praxis ist sie eher ein Weg zur Entlastung, wenn man die Schritte in der richtigen Reihenfolge angeht.

Die Kernfrage lautet also nicht nur: Was kostet die Abtreibungspille? Oft lautet sie auch: Muss ich diese Kosten in meiner Situation überhaupt selbst tragen? Genau diese Unterscheidung kann finanziell einen großen Unterschied machen.

Der Weg zur Kostenübernahme Deine praktischen nächsten Schritte

Eine fünfstufige Anleitung zur Beantragung der Kostenübernahme für einen Schwangerschaftsabbruch in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle.

Schritt für Schritt durch den Antrag

Du sitzt vielleicht vor Deinem Kalender, rechnest still im Kopf und fragst Dich, was zuerst dran ist. Beratung, Antrag, Termin, Unterlagen. Wenn alles gleichzeitig wichtig wirkt, hilft eine feste Reihenfolge. Sie funktioniert wie eine kleine Wegmarke nach der anderen.

Der Antrag auf Kostenübernahme wird oft leichter, wenn Du ihn nicht als großen bürokratischen Block betrachtest, sondern als Abfolge einzelner Schritte.

  1. Beratung wahrnehmen
    Bei einem Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung gehört die gesetzlich vorgeschriebene Beratung zum Ablauf. Dort bekommst Du die Beratungsbescheinigung, die später oft zu den wichtigen Unterlagen zählt.

  2. Unterlagen zusammenstellen
    Danach sammelst Du die Nachweise, die für die Prüfung gebraucht werden können. Häufig geht es um Einkommen, manchmal auch um Unterhaltspflichten oder andere persönliche Umstände. Es muss nicht alles auf Anhieb perfekt sortiert sein. Es reicht, wenn Du weißt, was noch fehlt und was schon vorliegt.

  3. Antrag vor dem Eingriff stellen
    Dieser Punkt ist der zeitliche Kern. Die Kostenübernahme muss vor dem Schwangerschaftsabbruch beantragt werden. Deshalb ist frühes Handeln oft hilfreicher als langes Abwarten aus Unsicherheit.

  4. Behandlungstermin mit geklärter Kostenfrage planen
    Sobald klarer ist, ob die Kosten übernommen werden, wird der weitere Ablauf oft ruhiger. Viele Frauen können dann Termine, Organisation und Gespräche besser einordnen, weil eine große Sorge bereits sortiert ist.

Für medizinische und organisatorische Fragen rund um den Ablauf kann auch die Seite Beratung und Nachsorge beim medikamentösen Schwangerschaftsabbruch hilfreich sein.

Welche Unterlagen häufig gebraucht werden

Viele verunsichert weniger der Antrag selbst als die Frage: Was muss ich dafür eigentlich vorzeigen?

Hilfreich ist ein einfaches Bild. Der Antrag prüft nicht Deine Gefühle oder ob Du alles lückenlos erklären kannst. Er prüft vor allem, ob die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme vorliegen. Die Unterlagen sind dafür wie Belege in einer Mappe. Sie machen Deine Situation nachvollziehbar.

Typisch sind zum Beispiel diese Nachweise:

  • Beratungsbescheinigung: Sie gehört bei der Beratungsregelung zum Ablauf.
  • Einkommensnachweise: Damit die zuständige Stelle Deine finanzielle Situation prüfen kann.
  • Unterlagen zu Kindern: Wenn Du für minderjährige Kinder unterhaltspflichtig bist, kann das relevant sein.
  • Weitere persönliche Nachweise: Je nach Lebenssituation können ergänzende Unterlagen sinnvoll sein.

Wenn Dir bei dieser Liste sofort etwas fehlt, heißt das noch nicht, dass es zu spät ist.

Oft reicht schon der nächste kleine Schritt. Du kannst aufschreiben, welche Unterlagen vorhanden sind, welche nachgereicht werden müssen und wo Du dazu nachfragen willst. Das nimmt Druck heraus, weil aus einem diffusen Problem wieder eine konkrete Aufgabe wird.

Wenn sich der Ablauf gerade zu groß anfühlt

Viele Frauen geraten nicht an diesem Punkt ins Stocken, weil sie den Ablauf nicht verstehen, sondern weil sie ihn in einer belastenden Situation bewältigen müssen. Geldsorgen, Zeitdruck, Gespräche mit anderen Menschen und die eigene Entscheidung liegen dann oft gleichzeitig auf dem Tisch.

Ein vertrauliches Gespräch kann helfen, diese Themen zu trennen.

Dann wird aus dem Gedankenkarussell eher eine Reihenfolge: zuerst Beratung, dann Antrag, dann Terminplanung. Genau diese Sortierung entlastet oft. Du musst nicht alles sofort wissen. Du musst nur den nächsten sinnvollen Schritt erkennen.

Zur Orientierung kann diese kleine Übersicht helfen:

Nächster Schritt Wozu er dient
Beratungstermin vereinbaren Damit Du die Bescheinigung und eine erste persönliche Einordnung bekommst
Unterlagen sichten Damit klar wird, was schon da ist und was noch fehlt
Kostenübernahme beantragen Damit die finanzielle Frage vor dem Eingriff geprüft werden kann
Termine danach fest planen Damit medizinische und organisatorische Entscheidungen auf einer klareren Grundlage stehen

Manche brauchen an dieser Stelle vor allem sachliche Klarheit. Andere brauchen zuerst ein ruhiges Gespräch, um Angst, Scham oder äußeren Druck einzuordnen. Beides ist nachvollziehbar.

Du musst für diesen Weg nicht schon vollkommen sortiert sein, um Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Abtreibungspille und Pille danach Der wichtige Unterschied

Zwei völlig verschiedene Situationen

Diese Begriffe werden oft verwechselt, besonders wenn alles gerade schnell gehen soll. Die Pille danach und die Abtreibungspille sind aber nicht dasselbe.

Die Pille danach ist ein Mittel zur Notfallverhütung. Sie soll eine Schwangerschaft verhindern, bevor sie entsteht. Die Abtreibungspille wird dagegen eingesetzt, wenn bereits eine Schwangerschaft besteht und ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch erfolgt.

Das klingt nach einem kleinen sprachlichen Unterschied, ist aber praktisch sehr wichtig. Denn wenn Du nach Kosten, Fristen oder rechtlichen Schritten suchst, landest Du mit der falschen Bezeichnung schnell bei Informationen, die gar nicht zu Deiner Situation passen.

Warum das auch für die Kostenfrage wichtig ist

Bei der Suche nach Abtreibungspille Kosten selbst zahlen hilft diese Unterscheidung sehr. Denn die Regeln, Wege und Zuständigkeiten sind verschieden. Wer eigentlich Informationen zur Abtreibungspille braucht, wird durch Treffer zur Pille danach eher zusätzlich verunsichert.

Wenn Du den Ablauf des medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs noch klarer verstehen möchtest, kann dieses Video hilfreich sein: Ablauf der Abtreibungspille im Überblick.

Auch emotional ist die Verwechslung nicht banal. Manche Frauen merken erst beim Suchen, dass sie zwei unterschiedliche Situationen durcheinandergebracht haben. Das kann Angst auslösen oder das Gefühl verstärken, „gar nichts mehr zu verstehen“. Du musst Dich dafür nicht schämen. Unter Stress passiert genau das sehr oft.

Wichtig ist nur, dass Du dann bei den Informationen bleibst, die zu Deiner tatsächlichen Lage passen. Erst dadurch werden auch die Fragen zu Kosten, Antrag und nächsten Schritten wirklich verständlich.

Fazit Du bist mit diesen Fragen nicht allein

Die finanzielle Frage wirkt oft wie ein zusätzlicher Stein auf einer ohnehin schweren Situation. Gerade deshalb ist es hilfreich, die Regeln nüchtern zu ordnen. Beim Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung musst Du die Kosten für den Eingriff in Deutschland grundsätzlich selbst tragen. Für den medikamentösen Abbruch liegt die typische Selbstkosten-Spanne bei 350 bis 500 Euro. Wenn Dein Einkommen gering ist, kann aber eine Kostenübernahme beantragt werden, und dafür zählt vor allem eines: den Antrag rechtzeitig vor dem Eingriff zu stellen.

Vielleicht ist für Dich im Moment noch gar nicht die wichtigste Frage, welche Summe genau anfällt. Vielleicht geht es eher darum, wie Du mit Angst, Druck, Zweifeln oder dem Gefühl umgehen sollst, dass gerade alles gleichzeitig auf Dich einstürzt. Auch das gehört zu dieser Situation dazu.

Frauen erleben diese Lage sehr unterschiedlich. Manche spüren vor allem Erleichterung, wenn praktische Fragen geklärt sind. Andere bleiben innerlich hin- und hergerissen, fühlen Traurigkeit, Schuld, Leere oder den Wunsch, mit jemandem offen zu sprechen. Beides kann sein. Nichts daran macht Dich falsch.

Du darfst Dir Unterstützung holen, bevor Du eine endgültige Entscheidung getroffen hast. Und Du darfst sie Dir auch holen, wenn Du einfach nur Ordnung in Deine Gedanken bringen willst.

Wenn Dich die Kostenfrage, die Fristen oder der Druck von außen belasten, musst Du das nicht allein tragen. Ein ruhiger, vertraulicher Rahmen kann helfen, die nächsten Schritte wieder kleiner und machbarer zu machen.


Wenn Du gerade unsicher bist, musst Du das nicht allein sortieren. Auf abtreibungspille.de findest Du vertrauliche, niedrigschwellige Hilfe, ohne Bewertung und ohne Druck. Dort kannst Du Fragen zu Kosten, Fristen, Beratung, Ängsten, äußerem Druck und Deinen nächsten Schritten in Ruhe besprechen, auch wenn Du noch keine klare Entscheidung getroffen hast oder nicht telefonieren möchtest.

Du bist nicht allein

Egal wie du dich fühlst: Wir sind da. Kostenlose, vertrauliche Beratung — ohne Druck, ohne Vorurteile.