Grundlagen
Was ist Abtreibung?
Ein Schwangerschaftsabbruch beendet eine bestehende Schwangerschaft. Hier steht in einfachen Worten, was das medizinisch bedeutet, welche Methoden es gibt und welche Regeln in Deutschland gelten — sachlich, ohne Wertung.
Medizinisch geprüft von Prof. Dr. Cullen und Kollegen- Abtreibung (medizinisch: Schwangerschaftsabbruch) beendet eine Schwangerschaft vorzeitig.
- Es gibt zwei Wege: mit Medikamenten (bis zur 9. Woche) oder durch einen kleinen Eingriff.
- In Deutschland ist ein Abbruch nach Beratung bis zur 12. Woche nach Empfängnis straffrei — das entspricht der 14. Woche ab der letzten Periode.
- Vor dem Abbruch sind eine Beratung und drei Tage Bedenkzeit vorgeschrieben.
Was bedeutet Abtreibung genau?
„Abtreibung" ist das Alltagswort für den Schwangerschaftsabbruch. Gemeint ist ein Eingriff oder eine Behandlung, die eine bestehende Schwangerschaft vorzeitig beendet. In der Medizin und in Gesetzestexten heißt es meist „Schwangerschaftsabbruch"; beide Begriffe bezeichnen dasselbe.
Davon zu unterscheiden ist die Fehlgeburt: Dabei endet eine Schwangerschaft von selbst, ohne dass jemand eingreift. Der Begriff „Abort" wird in medizinischen Texten für beides verwendet, was gelegentlich für Verwirrung sorgt.
Ebenfalls etwas anderes ist die „Pille danach". Sie verhindert oder verschiebt den Eisprung und wirkt nur, bevor eine Schwangerschaft entstanden ist. Besteht bereits eine Schwangerschaft, hat sie keine Wirkung. Sie ist also ein Verhütungsmittel für den Notfall, kein Mittel zum Abbruch.
Welche Methoden gibt es?
In Deutschland sind zwei Verfahren üblich. Welches infrage kommt, hängt vor allem davon ab, in welcher Schwangerschaftswoche du bist.
Medikamentöser Abbruch (Abtreibungspille)
Hier werden nacheinander zwei Medikamente eingenommen. Das erste, Mifepriston, unterbricht die Wirkung des Schwangerschaftshormons Progesteron. Ein bis zwei Tage später folgt ein Prostaglandin, das die Gebärmutter zum Zusammenziehen bringt. Danach setzt eine Blutung ein, ähnlich einer sehr starken Periode.
Dieser Weg ist bis zum 63. Tag nach dem ersten Tag der letzten Periode möglich — also bis Ende der 9. Schwangerschaftswoche. Ausführlich beschrieben ist er auf unserer Seite zum Ablauf der Abtreibungspille.
Operativer Abbruch (Absaugung)
Beim häufigsten Verfahren, der Vakuumaspiration (auch Absaugmethode oder Saugkürettage genannt), wird der Inhalt der Gebärmutter über einen dünnen Schlauch abgesaugt. Der Eingriff dauert etwa fünf bis zehn Minuten und findet in örtlicher Betäubung oder Narkose statt.
Er ist auch nach der 9. Woche noch möglich und damit das Verfahren, das bei fortgeschrittener Schwangerschaft angewendet wird. Einen ausführlichen Vergleich beider Wege findest du im Artikel Abtreibungsmethoden im Vergleich.
Bis wann ist ein Abbruch möglich?
Die gesetzliche Frist in Deutschland lautet: bis zur 12. Woche nach der Empfängnis. Weil Ärztinnen und Ärzte anders zählen — nämlich ab dem ersten Tag der letzten Periode — entspricht das der 14. Schwangerschaftswoche. Beide Angaben meinen denselben Zeitpunkt, was regelmäßig für Missverständnisse sorgt.
Häufiger Rechenfehler: Die Schwangerschaftswoche zählt ab der letzten Periode, nicht ab dem Geschlechtsverkehr. Wer ab dem vermuteten Zeugungstag rechnet, liegt meist etwa zwei Wochen daneben — und schätzt das verbleibende Zeitfenster zu groß ein.
Für die Abtreibungspille ist das Fenster kürzer als für den operativen Weg: Sie ist nur bis Ende der 9. Woche zugelassen. Wie viel Zeit in deinem Fall bleibt, kannst du mit dem Fristen-Rechner bestimmen. Mehr zum Thema steht im Artikel Bis wann darf man abtreiben?
Wie ist die Rechtslage in Deutschland?
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig, bleibt aber unter bestimmten Bedingungen straffrei. Das ist der Kern von § 218a des Strafgesetzbuchs — eine Konstruktion, die oft missverstanden wird: „straffrei" bedeutet nicht „erlaubt wie jede andere medizinische Behandlung", aber es bedeutet, dass niemand dafür belangt wird.
Straffrei ist ein Abbruch nach der sogenannten Beratungsregelung, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:
- Eine anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatung hat stattgefunden und ist bescheinigt.
- Zwischen Beratung und Eingriff liegen mindestens drei volle Tage.
- Der Abbruch findet innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis statt.
Daneben gibt es die medizinische Indikation, wenn Leben oder Gesundheit der Schwangeren ernsthaft gefährdet sind. Für sie gilt keine Wochenfrist. Ausführlich behandelt das unsere Seite zur Rechtslage.
Wie läuft es praktisch ab?
Der Weg ist in der Regel derselbe, unabhängig von der Methode:
- Schwangerschaft feststellen. In der Arztpraxis wird per Ultraschall bestimmt, in welcher Woche du bist. Das entscheidet darüber, welche Methoden noch möglich sind.
- Beratung. Ein Termin bei einer anerkannten Beratungsstelle. Du bekommst eine Bescheinigung, ohne die kein Abbruch nach der Beratungsregelung stattfinden darf.
- Drei Tage Bedenkzeit. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben und werden oft übersehen, wenn es zeitlich knapp wird.
- Der Abbruch. Je nach Methode Einnahme der Medikamente oder ambulanter Eingriff.
- Nachkontrolle. Ein bis zwei Wochen später wird überprüft, ob der Abbruch vollständig war.
Was kostet ein Abbruch?
Ein Abbruch nach der Beratungsregelung kostet je nach Methode und Praxis etwa 300 bis 700 Euro. Die Krankenkasse übernimmt diese Kosten nicht automatisch — sie zahlt nur bei medizinischer oder kriminologischer Indikation.
Bei geringem Einkommen kann das Bundesland die Kosten übernehmen. Der Antrag muss vor dem Eingriff gestellt werden, was oft zu spät bemerkt wird. Details und einen Rechner findest du auf der Seite Kosten & Kostenübernahme.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Abtreibung und Fehlgeburt?
Bei einer Fehlgeburt endet die Schwangerschaft von selbst, ohne äußeren Eingriff. Bei einem Schwangerschaftsabbruch wird sie gezielt beendet — durch Medikamente oder einen Eingriff. Medizinisch werden beide Vorgänge teils unter dem Begriff „Abort" geführt, gemeint ist aber Unterschiedliches.
Ist die „Pille danach" eine Abtreibung?
Nein. Die „Pille danach" verschiebt oder verhindert den Eisprung und wirkt nur, solange keine Schwangerschaft besteht. Ist bereits eine Schwangerschaft eingetreten, hat sie keine Wirkung. Sie ist ein Notfall-Verhütungsmittel, kein Mittel zum Abbruch.
Wie viele Abbrüche gibt es in Deutschland?
Das Statistische Bundesamt erfasst jährlich rund 100.000 Schwangerschaftsabbrüche. Der überwiegende Teil erfolgt nach der Beratungsregelung, ein kleiner Teil aufgrund einer medizinischen Indikation.
Ist Abtreibung in Deutschland legal?
Juristisch genau: Ein Abbruch ist rechtswidrig, bleibt aber straffrei, wenn Beratung, Bedenkzeit und Frist eingehalten werden (§ 218a StGB). Im Alltag bedeutet das, dass ein Abbruch unter diesen Bedingungen ohne strafrechtliche Folgen möglich ist.
Muss ich das jemandem sagen?
Volljährige Frauen entscheiden allein; weder Partner noch Eltern müssen zustimmen oder informiert werden. Ärztinnen, Ärzte und Beratungsstellen unterliegen der Schweigepflicht. Bei Minderjährigen kommt es auf die Einsichtsfähigkeit an — dazu berät die Beratungsstelle im Einzelfall.
Wie schnell muss ich mich entscheiden?
Die Fristen laufen, aber Eile ist ein schlechter Ratgeber. Realistisch solltest du drei Tage Bedenkzeit plus Wartezeit auf Termine einplanen. Wenn du unsicher bist: Eine Beratung verpflichtet zu nichts und hilft, die eigene Situation zu sortieren.