Wo bekommt man die Abtreibungspille? Arzt, Apotheke und nächste Schritte

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Orientierung für die nächsten Schritte

Kurz gesagt: In Deutschland bekommst du die Medikamente für einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch nicht wie ein gewöhnliches Rezept in einer Apotheke. Der Weg führt zu einer Ärztin, einem Arzt, einer Klinik oder einer Einrichtung, die Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Die Medikamente werden über einen besonderen Vertriebsweg an diese Einrichtungen abgegeben. Das regelt § 47a Arzneimittelgesetz.

Wenn du gerade wissen willst, wen du zuerst anrufen kannst und was du zum Termin brauchst, findest du hier den praktischen Ablauf. Dieser Artikel geht ausdrücklich um den Zugang zur regulären medizinischen Versorgung — nicht um Online-Bestellungen oder um Einnahmen ohne ärztliche Begleitung.

Arztpraxis, Klinik oder Apotheke: Wo ist der richtige Ort?

Eine Frauenarztpraxis oder Hausarztpraxis kann eine erste Anlaufstelle sein: Das BMBFSFJ nennt beide ausdrücklich. Sie können eine Schwangerschaft feststellen, Fragen klären und an eine geeignete Praxis, Klinik oder Beratungsstelle verweisen. Nicht jede Praxis führt selbst Schwangerschaftsabbrüche durch. Entscheidend ist deshalb, beim Anruf konkret zu fragen, ob dort medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche angeboten werden oder wohin du weiterverwiesen wirst.

Für die Durchführung brauchst du eine Ärztin oder einen Arzt beziehungsweise eine Einrichtung, die Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit veröffentlicht eine nach Postleitzahl gegliederte Liste von Praxen, Kliniken und Einrichtungen. Die Angaben sind freiwillig und daher nicht vollständig. Auch eine anerkannte Beratungsstelle kann dir meist sagen, welche Stellen in deiner Umgebung den Eingriff anbieten.

  • Haus- oder Frauenarztpraxis

    Erste Klärung und Weitervermittlung

  • Anerkannte Beratungsstelle

    Beratungsschein und Hinweise zu durchführenden Stellen

  • Durchführende Praxis oder Klinik

    Voruntersuchung, Behandlung und Nachkontrolle

Drei mögliche Anlaufstellen mit unterschiedlichen Aufgaben. Die Karten zeigen keine vorgeschriebene Reihenfolge.

Warum die Apotheke nicht der Abholort ist

Die Frage ist naheliegend, weil es sich um Tabletten handelt. Rechtlich ist die Abgabe aber besonders geregelt: Pharmazeutische Unternehmer dürfen ein für den Schwangerschaftsabbruch zugelassenes Arzneimittel nur an Einrichtungen nach § 13 SchKG abgeben — auf Verschreibung der Ärztin oder des Arztes, die oder der dort tätig ist. Eine normale Apothekenabgabe an dich ist daher nicht der vorgesehene Weg.

Das bedeutet nicht, dass du die Suche allein lösen musst. Eine Praxis oder Beratungsstelle kann erklären, wie die Medikamente im konkreten Ablauf bereitgestellt werden und welche Termine dazugehören.

Beratungsschein und Wartezeit: Was ist vorher nötig?

Für einen Abbruch nach der Beratungsregelung brauchst du eine Beratungsbescheinigung, oft Beratungsschein genannt. Sie wird von einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle ausgestellt. Die Beratung ist kostenfrei; auf Wunsch ist sie anonym möglich. Die Bescheinigung enthält deinen Namen und das Beratungsdatum, nicht den Inhalt des Gesprächs.

Zwischen der Ausstellung und dem Abbruch müssen drei volle Kalendertage liegen. War die Beratung zum Beispiel am Montag, kann der Abbruch frühestens am Freitag stattfinden. Die Ärztin oder der Arzt, die oder der den Abbruch vornimmt, darf nicht zugleich die vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung durchführen. Bei einer medizinischen oder kriminologischen Indikation gelten andere Voraussetzungen; die behandelnde Praxis oder eine Beratungsstelle kann den passenden Weg erklären.

  1. Beratung

    Beratungsbescheinigung

  2. 1. voller Kalendertag

  3. 2. voller Kalendertag

  4. 3. voller Kalendertag

  5. frühestens Abbruchtermin

    nach Ablauf der drei vollen Tage

Nach dem Beratungstermin müssen drei volle Kalendertage liegen.

Termin vereinbaren: Was du am Telefon und vor Ort klären kannst

Du musst am Telefon keine privaten Details erzählen. Eine einfache Frage reicht: „Führen Sie medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche durch, und wie bekomme ich einen Termin?“ Wenn die Stelle nicht selbst behandelt, kannst du nach einer konkreten Weitervermittlung fragen.

Die genaue Unterlagenliste hängt von der Praxis ab. Frage deshalb beim Termin danach. Häufig wichtig sind:

  • deine Gesundheitskarte oder Versicherungsdaten,
  • der Beratungsschein, wenn der Abbruch nach der Beratungsregelung erfolgt,
  • eine Bescheinigung über Kostenübernahme, falls du sie beantragt hast,
  • Informationen zu Vorerkrankungen, Medikamenten und dem ersten Tag der letzten Monatsblutung.

In der Voruntersuchung wird unter anderem das Schwangerschaftsalter bestimmt und geklärt, ob die Methode medizinisch passt. Nach Informationen des IQWiG gehören dazu je nach Situation Gespräch, gynäkologische Untersuchung und Ultraschall. Ein medikamentöser Abbruch ist bis zum Ende der 9. Schwangerschaftswoche seit Beginn der letzten Monatsblutung zugelassen.

Telemedizin: Was sie leisten kann — und was sie nicht ersetzt

Telemedizin kann bedeuten, dass eine Ärztin oder ein Arzt einzelne Gespräche digital führt oder eine ärztlich organisierte Behandlung zu Hause begleitet. Das ist etwas anderes als ein Shop: Auch bei einem möglichen digitalen Anteil bleiben die rechtlichen und medizinischen Voraussetzungen, die ärztliche Verantwortung und eine organisierte Nachsorge bestehen. Der besondere Vertriebsweg nach § 47a AMG bleibt davon unberührt; die Medikamente werden nicht einfach wie ein gewöhnlicher Onlinekauf bestellt oder in einer normalen Apotheke abgeholt.

Frag eine Praxis direkt, welche Teile eines Termins bei ihr telefonisch, per Video oder zu Hause begleitet möglich sind. Verlass dich bei dieser Frage nicht auf allgemeine Aussagen aus dem Internet: Das konkrete Vorgehen hängt vom Angebot der behandelnden Stelle und von deiner medizinischen Situation ab.

Kosten: Erst nachfragen, dann planen

Bei einem Abbruch nach der Beratungsregelung trägst du die Kosten für den Eingriff in der Regel selbst. Für einen medikamentösen Abbruch sind etwa 300 bis 500 Euro eine grobe Orientierung. Frag die durchführende Stelle vorab nach ihrem konkreten Betrag und den enthaltenen Leistungen.

Bei geringem Einkommen kann eine Kostenübernahme möglich sein; sie muss vor dem Abbruch bei einer gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden. Die Voraussetzungen und deine nächsten Schritte erklärt unsere Seite Kosten und Kostenübernahme.

Wenn du Beschwerden hast oder es dringend ist

Dieser Artikel ersetzt keine medizinische Einschätzung. Wenn du bereits Medikamente eingenommen hast und dir beim Verlauf etwas unklar ist, kontaktiere die behandelnde Praxis. Bei sehr starker Blutung, einem Kollaps oder wenn du einen medizinischen Notfall vermutest, ruf 112.

Wenn es nicht um akute Beschwerden geht, sondern darum, die Situation und die nächsten Schritte zu sortieren, kannst du dich an eine anerkannte Beratungsstelle oder an unsere Hilfeseite wenden.

Häufige Fragen

Kann mein Hausarzt die Abtreibungspille verschreiben?

Eine Hausarztpraxis kann eine erste Anlaufstelle sein und weiterverweisen. Ob sie selbst einen Schwangerschaftsabbruch durchführt, musst du direkt erfragen. Die Medikamente werden im besonderen Vertriebsweg an die durchführende Einrichtung abgegeben, nicht als normales Apothekenrezept an dich.

Kann ich die Abtreibungspille in der Apotheke abholen?

Nein, nicht im normalen Apothekenweg. § 47a AMG regelt die Abgabe an die Einrichtungen, in denen der Schwangerschaftsabbruch vorgenommen wird.

Was nehme ich zum ersten Termin mit?

Frag die Praxis vorab nach ihrer Liste. Häufig werden Gesundheitskarte oder Versicherungsdaten, gegebenenfalls Beratungsschein und Kostenübernahmebescheinigung sowie Angaben zu Medikamenten und Vorerkrankungen benötigt.

Du musst den nächsten Schritt nicht allein planen

Wenn du eine vertrauliche erste Orientierung möchtest, findest du auf der Hilfeseite Anlaufstellen und Gesprächsmöglichkeiten.