Rechtslage in Liechtenstein
Abtreibung in Liechtenstein: Was gilt nach dem Veto 2026?
Du lebst in Liechtenstein und bist ungewollt schwanger? Hier liest du in einfachen Worten, was im Moment gilt und was du bei einem Abbruch in der Schweiz oder in Österreich wissen solltest.
Überblick
Die Regeln auf einen Blick
| Rechtslage | Abbruch grundsätzlich strafbar (StGB §§ 96 bis 98a), keine Fristenlösung. Fristenlösung 2026 nicht sanktioniert |
|---|---|
| Für die Frau | Straffrei, wenn eine Ärztin oder ein Arzt den Abbruch vornimmt, auch im Ausland |
| Frist | Keine in Liechtenstein. Im Ausland gilt die Frist dort, laut Regierung 12 Wochen in der Schweiz und in Österreich |
| Abtreibungspille | Nur unter ärztlicher Kontrolle straffrei. Erste Tablette meist in der Klinik im Ausland, zweite darf zu Hause genommen werden |
| Kosten | LKH Bregenz 757 Euro (Stand 12/2025). Kostenübernahme durch liechtensteinische Krankenkassen amtlich nicht geklärt |
| Unter 18 | Schwanger vor dem 14. Geburtstag: ärztlicher Abbruch straflos. Im Ausland gelten die Regeln des Behandlungslandes |
| Beratung | Erlaubt. Kein Informationsverbot, verboten ist nur öffentliche Werbung (§ 98a StGB) |
| Online-Kauf | Selbst beschaffte Mittel ohne ärztliche Begleitung gelten als Selbstabtreibung und sind strafbar |
Aktuell
Abtreibung in Liechtenstein nach dem Veto: Was gilt jetzt?
Kurz gesagt: Am Gesetz hat sich nichts geändert. Es gilt weiter die Rechtslage seit 2015. Eine Fristenlösung gibt es in Liechtenstein nicht.
Was 2026 passiert ist
- 9. Februar 2026: Die Volksinitiative „Fristenlösung für Liechtenstein“ wurde angemeldet.
- 12. Mai 2026: Die Regierung erklärte sie als vereinbar mit Verfassung und Staatsverträgen.
- 31. Juli 2026: Die Initiative wurde mit 4'969 gültigen Unterschriften eingereicht.
- 2. September 2026: Der Landtag stimmte der Initiative zu. Ein Antrag auf eine Volksabstimmung wurde abgelehnt.
- 20. Oktober 2026: Erbprinz Alois teilte mit, dass er den Beschluss des Landtags nicht sanktioniert.
Nach der Landesverfassung braucht jedes Gesetz die Sanktion des Landesfürsten (Art. 9 und 65). Ohne Sanktion kann die Fristenlösung nicht in Kraft treten.
Was die Initiative vorsah und was davon nicht gilt
Die Initiative wollte einen Abbruch in den ersten drei Monaten nach ärztlicher Beratung straflos machen. Außerdem sollten das Werbeverbot (§ 98a StGB) wegfallen und die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten übernehmen. Keine dieser Regeln gilt.
Der Erbprinz zeigt sich laut seiner Mitteilung offen für eine Aufhebung des Werbeverbots und für bessere Information und Begleitung von Frauen. Eine konkrete Gesetzesvorlage dazu ist bisher nicht bekannt.
Schon 2011 gab es eine Initiative für eine Fristenlösung mit 12 Wochen. Sie wurde in der Volksabstimmung vom 16. und 18. September 2011 mit 52,3 Prozent abgelehnt.
Gesetz
Abtreibung in Liechtenstein: Was sagt das Gesetz?
Geregelt ist der Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch, §§ 96 bis 98a. Geprüft haben wir die Fassung vom 1. August 2026. Grundsätzlich ist ein Abbruch strafbar.
Seit dem 1. Juli 2015 gilt: Die Frau selbst wird nicht bestraft, wenn eine Ärztin oder ein Arzt den Abbruch vornimmt, in einer Klinik oder in einer Praxis. Das gilt auch für den Abbruch mit Medikamenten. Für alle anderen Beteiligten bleibt ein Abbruch in Liechtenstein strafbar.
Strafbar bist du selbst, wenn du den Abbruch selbst vornimmst oder von jemandem vornehmen lässt, der keine Ärztin oder kein Arzt ist (§ 96 Abs. 3 StGB).
Auch in Liechtenstein ist ein ärztlicher Abbruch straflos, wenn eine ernste Gefahr für Leben oder Gesundheit der Schwangeren besteht, wenn sie bei Beginn der Schwangerschaft unter 14 war oder wenn die Schwangerschaft auf eine Vergewaltigung, eine sexuelle Nötigung oder einen sexuellen Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person zurückgeht (§ 96 Abs. 4 StGB).
Gibt es ein Informationsverbot?
Nein. Es gibt kein allgemeines Informations- oder Beratungsverbot. Ärztinnen, Ärzte und anerkannte Beratungsstellen dürfen dich persönlich beraten und dir Adressen von Kliniken geben. Verboten ist nur öffentliche Werbung für Abbrüche (§ 98a StGB). Mitarbeitende anerkannter Beratungsstellen für Schwangerschaftskonflikte dürfen vor Gericht die Aussage verweigern.
Die Regierung nennt die Beratungsstelle schwanger.li. Sie berät kostenlos, vertraulich, auf Wunsch anonym und ergebnisoffen: zur Fortsetzung der Schwangerschaft und zu Unterstützung, zum Abbruch, zur vertraulichen Geburt und zur Adoption. Mehr dazu: Regierung: Geltende Rechtslage und Beratung.
Im Ausland
Abtreibung im Ausland: Schweiz oder Österreich
Ein Abbruch, der im Ausland legal gemacht wird, wird in Liechtenstein nicht verfolgt. Die frühere Regel dazu wurde 2015 aufgehoben. Die Regierung nennt als Beispiele Kliniken in Chur, St. Gallen und Bregenz.
Es gelten Recht und Frist des Landes, in dem der Abbruch stattfindet. Die Regierung nennt für die Schweiz und für Österreich eine Frist von 12 Wochen. Wie genau gezählt wird und was sonst gilt, liest du auf unseren Seiten Abtreibung in der Schweiz und Abtreibung in Österreich. Frag bei der Klinik nach, bis wann sie einen Abbruch macht.
Deine Ärztin oder dein Arzt in Liechtenstein darf dich bei einer Klinik im Ausland anmelden oder dir die Adresse geben. Das ist nicht strafbar.
Schweiz: Kanton St. Gallen
Im Kanton St. Gallen muss eine Gynäkologin oder ein Gynäkologe mit Bewilligung im Kanton den Abbruch machen. Du füllst ein Formular für den straflosen Abbruch bis zur 12. Woche aus und gibst es dort ab. Für unter 16-Jährige gibt es ein eigenes Formular. Laut Kanton St. Gallen kann die Beratung vorher bei einer praktizierenden Ärztin oder einem praktizierenden Arzt, bei der Ärztin oder dem Arzt für den Abbruch oder bei einer anerkannten Beratungsstelle erfolgen. Laut Kantonsspital St. Gallen erfolgen Anmeldung und Erstkonsultation in der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe; nach der 12. Woche folgt dort zusätzlich eine psychiatrisch-psychologische Abklärung.
Kontakt: Kantonsarztamt St. Gallen, Telefon +41 58 229 35 64. Leitfaden und Formulare gibt es in mehreren Sprachen: Kanton St. Gallen: Schwangerschaftsabbruch.
Schweiz: Kanton Graubünden (Chur)
Laut Kanton Graubünden gibt es ein amtliches Formular „Gesuch um straflosen Schwangerschaftsabbruch“. Darin bestätigst du schriftlich deine Notlage und dass die Ärztin oder der Arzt dich beraten und informiert hat (Formular Stand Januar 2009). Beratung bieten die regionalen Sozialdienste und die Beratungsstelle adebar an: Kanton Graubünden: Schwangerschaftsberatung.
Österreich: LKH Bregenz (Vorarlberg)
Das LKH Bregenz hat eine Sprechstunde für Abbrüche im Rahmen der Fristenregelung. Termin: Telefon +43 5574 401-7900 (Dienstag und Donnerstag, 13 bis 15 Uhr) oder [email protected]. Der Preis ist 757 Euro, gleich welche Methode (Stand Dezember 2025). Laut Land Vorarlberg gibt es vor dem Eingriff eine Beratung zusammen mit dem ärztlichen Erstgespräch, nicht am selben Tag wie der Eingriff. Mehr dazu: LKH Bregenz: Fristenregelung.
Abtreibungspille
Abtreibungspille: Was gilt für Frauen aus Liechtenstein?
Ein Abbruch mit Medikamenten ist für dich straffrei, wenn er unter ärztlicher Kontrolle erfolgt. Die erste Tablette nimmst du in der Regel in einer Klinik im Nachbarland. Die zweite darfst du nach ärztlicher Anweisung straffrei zu Hause in Liechtenstein nehmen.
- Schweiz: Mifegyne ist laut Patienteninformation von Swissmedic für den Abbruch bis zu 7 Wochen seit der letzten Periode bestimmt, also bis Tag 49. Du nimmst es in Anwesenheit der Ärztin oder des Arztes. 36 bis 48 Stunden später folgt das zweite Medikament. Nach 14 bis 21 Tagen ist eine Nachkontrolle Pflicht. In der Apotheke gibt es Mifegyne nur mit ärztlichem Rezept.
- Österreich: Mifegyne 600 mg ist laut BASG bis zum 63. Tag nach Beginn der letzten Periode zugelassen. Es darf nur an Spitäler und Frauenärztinnen und Frauenärzte abgegeben werden.
Online bestellen: Ein Abbruch ohne ärztliche Begleitung mit Mitteln, die du dir selbst beschaffst, zum Beispiel online, gilt als Selbstabtreibung. Das ist für dich strafbar.
Wie die Einnahme abläuft, liest du hier: Ablauf der Abtreibungspille Schritt für Schritt.
Kosten
Was kostet eine Abtreibung und zahlt die Krankenkasse?
Für einen Abbruch im LKH Bregenz nennt das Spital 757 Euro, gleich welche Methode (Stand Dezember 2025). In Österreich ist ein Abbruch keine Kassenleistung, er wird dort privat bezahlt. Für Chur und St. Gallen haben wir keine amtlichen Preise gefunden. Frag bei der Klinik nach dem Gesamtpreis.
In der Schweiz zahlt die Grundversicherung bei einem straflosen Abbruch wie bei einer Krankheit. Das gilt aber für Frauen, die in der Schweiz grundversichert sind. Mit einer liechtensteinischen Krankenversicherung bist du davon nicht automatisch erfasst.
Die Initiative 2026 wollte eine Kostenübernahme durch die Krankenpflegeversicherung neu ins Gesetz schreiben (Art. 15a KVG). Diese Regel ist nicht in Kraft. Ob deine Krankenkasse einen Abbruch im Ausland bezahlt, ist amtlich nicht geklärt.
So klärst du die Kosten vorher
- Frag vor dem Termin bei deiner Krankenkasse nach, was sie übernimmt. Das rät die Landesverwaltung allgemein bei Behandlungen im Ausland.
- Bei Fragen hilft die Kontaktstelle beim Amt für Gesundheit: [email protected].
- Frag bei der Klinik, wie und wann du bezahlen musst.
Mehr dazu: Landesverwaltung: Behandlung im Ausland und Kosten.
Unter 18
Abtreibung unter 18: Was gilt für Jugendliche aus Liechtenstein?
Bist du vor deinem 14. Geburtstag schwanger geworden, ist ein ärztlicher Abbruch auch nach liechtensteinischem Recht straflos.
Nach dem liechtensteinischen ABGB willigt laut Gesetzestext eine Jugendliche, die versteht, worum es geht, selbst in eine Behandlung ein. Ab 14 wird das vermutet. Bei schweren Eingriffen muss zusätzlich die obsorgeberechtigte Person zustimmen. Für einen Abbruch im Ausland gelten aber die Regeln des Landes, in dem er stattfindet:
- Schweiz: Bist du jünger als 16, muss sich die Ärztin oder der Arzt vergewissern, dass du bei einer Beratungsstelle für Jugendliche warst. Die Eltern müssen nur zustimmen, wenn du die Lage nicht selbst beurteilen kannst. Im Kanton St. Gallen beraten die offiziellen Schwangerschaftsberatungsstellen unter 16-Jährige, Telefon +41 71 222 88 11. Im Kanton Graubünden beraten die regionalen Sozialdienste auch Schwangere unter 16.
- Österreich: Mit 14 bis 17 Jahren kannst du selbst einwilligen, wenn du verstehst, worum es geht. Die Entscheidung liegt bei dir. Spitäler können bei unter 18-Jährigen trotzdem die Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person verlangen. Unter 14 ist die Zustimmung immer nötig.
Frag deshalb vorher bei der Klinik nach, was für dich gilt.
Kind bekommen
Hilfe, wenn du das Kind bekommen möchtest
Auch wenn du die Schwangerschaft fortsetzen möchtest oder noch unsicher bist, kannst du dich beraten lassen. In Liechtenstein gibt es diese Leistungen:
- Krankenkasse: Sie zahlt die Kontrollen in der Schwangerschaft und bis 10 Wochen nach der Geburt sowie die Geburtshilfe, wenn du vor der Geburt mindestens 270 Tage versichert warst. Zeiten im EWR zählen mit.
- Mutterschaftsgeld: Erwerbstätige bekommen 20 Wochen lang 80 Prozent des letzten AHV-pflichtigen Lohns. Anmeldung bei der Liechtensteinischen Familienausgleichskasse (FAK).
- Mutterschaftszulage: Ohne ausreichendes Mutterschaftsgeld gibt es einmalig 500 bis 4'500 Franken, steuerfrei, je nach Einkommen beider Partner. Du brauchst bei der Geburt einen Wohnsitz in Liechtenstein. Antrag beim Amt für Gesundheit (das Formular kommt mit dem Vorsorgebüchlein; Krankenkasse und Gemeindekasse bestätigen es), innert drei Jahren nach der Geburt.
- Geburtszulage: einmalig 2'520 Franken pro Kind, bei Mehrlingen 3'070 Franken pro Kind.
- Alleinerziehendenzulage: 120 Franken pro Kind und Monat zusätzlich zur Kinderzulage, Antrag jedes Jahr bei der FAK.
Mehr dazu: Landesverwaltung: Mutterschaftszulage und AHV-IV-FAK: Mutterschaftsgeld. Weitere Anlaufstellen findest du auf unserer Seite Hilfe und Beratung.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Abtreibung in Liechtenstein
Ist Abtreibung in Liechtenstein erlaubt?
Nein, ein Abbruch ist in Liechtenstein grundsätzlich strafbar und eine Fristenlösung gibt es nicht. Die Frau selbst ist aber seit 2015 straffrei, wenn eine Ärztin oder ein Arzt den Abbruch vornimmt. Straflos ist ein ärztlicher Abbruch auch bei ernster Gefahr für Leben oder Gesundheit, nach einer Sexualstraftat oder wenn die Schwangere unter 14 war.
Was hat das Veto des Erbprinzen 2026 geändert?
Am Gesetz hat sich nichts geändert. Der Landtag stimmte der Fristenlösung am 2. September 2026 zu, Erbprinz Alois hat den Beschluss am 20. Oktober 2026 nicht sanktioniert. Ohne Sanktion kann das Gesetz nach der Landesverfassung nicht in Kraft treten. Es gilt weiter die Rechtslage seit 2015.
Gab es in Liechtenstein eine Volksabstimmung zur Abtreibung?
2026 nicht. Der Landtag lehnte am 2. September 2026 einen Antrag auf eine Volksabstimmung ab. 2011 gab es eine Volksabstimmung über eine Fristenlösung mit 12 Wochen, sie wurde mit 52,3 Prozent abgelehnt.
Was wollte die Initiative zum Schwangerschaftsabbruch in Liechtenstein?
Die Volksinitiative „Fristenlösung für Liechtenstein“ wollte einen Abbruch in den ersten drei Monaten nach ärztlicher Beratung straflos machen. Außerdem sollten das Werbeverbot wegfallen und die Krankenpflegeversicherung die Kosten zahlen. Sie wurde mit 4'969 gültigen Unterschriften eingereicht. Weil die Sanktion verweigert wurde, gilt keine dieser Regeln.
Gibt es in Liechtenstein ein Informationsverbot zur Abtreibung?
Nein. Ärztinnen, Ärzte und anerkannte Beratungsstellen dürfen dich persönlich beraten, dir Adressen geben und dich bei einer Klinik anmelden. Verboten ist nur öffentliche Werbung für Abbrüche (§ 98a StGB).
Kann ich als Frau aus Liechtenstein in der Schweiz oder in Österreich abtreiben?
Ja. Die Regierung nennt als Beispiele Kliniken in Chur, St. Gallen und Bregenz. Es gelten Recht und Frist des Landes, in dem der Abbruch stattfindet, laut Regierung 12 Wochen in der Schweiz und in Österreich. Ein dort legal gemachter Abbruch wird in Liechtenstein nicht verfolgt.
Darf ich die zweite Abtreibungspille zu Hause in Liechtenstein nehmen?
Ja, wenn die Ärztin oder der Arzt es so anweist. Die erste Tablette nimmst du in der Regel in einer Klinik im Nachbarland. Selbst beschaffte Tabletten ohne ärztliche Begleitung gelten dagegen als Selbstabtreibung und sind strafbar.
Was kostet eine Abtreibung für Frauen aus Liechtenstein?
Im LKH Bregenz kostet ein Abbruch 757 Euro, gleich welche Methode (Stand Dezember 2025). Für Chur und St. Gallen haben wir keine amtlichen Preise gefunden. Frag bei der Klinik nach dem Gesamtpreis.
Zahlt die Krankenkasse in Liechtenstein den Abbruch?
Das ist amtlich nicht geklärt. Eine Regel zur Kostenübernahme wollte erst die Initiative 2026 einführen, sie ist nicht in Kraft. Frag vorher bei deiner Krankenkasse nach. Bei Fragen hilft das Amt für Gesundheit unter [email protected].
Was gilt für Jugendliche aus Liechtenstein?
Wurdest du vor dem 14. Geburtstag schwanger, ist ein ärztlicher Abbruch auch in Liechtenstein straflos. Für einen Abbruch im Ausland gelten die Regeln des Behandlungslandes. In der Schweiz musst du unter 16 vorher bei einer Jugendberatungsstelle gewesen sein, in Österreich können Spitäler bei unter 18-Jährigen die Zustimmung der Eltern verlangen.
Vor Ort
Amtliche Informationen und Beratung in Liechtenstein
- Regierung: Fragen und Antworten zum Schwangerschaftsabbruch: amtliche Antworten zur geltenden Rechtslage
- Regierung: Geltende Rechtslage und Beratung: nennt die Beratungsstelle schwanger.li
- Landesverwaltung: Behandlung im Ausland und Kosten: Kontaktstelle beim Amt für Gesundheit
- Kanton St. Gallen: Schwangerschaftsabbruch: Ablauf, Formulare und Beratungsstellen
- Kanton Graubünden: Schwangerschaftsberatung: regionale Sozialdienste und adebar
- LKH Bregenz: Fristenregelung: Termin und Kosten in Vorarlberg
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Quellen
Woher die Angaben stammen
- gesetze.li: Strafgesetzbuch (Fassung 01.08.2026)
- gesetze.li: Landesverfassung
- gesetze.li: ABGB
- Regierung: Schwangerschaftsabbruch, Fragen und Antworten
- Regierung: Geltende Rechtslage
- Regierung: Chronologie
- Regierung: Medienmitteilung zur Vorprüfung (12.05.2026)
- Bericht und Antrag Nr. 91/2026: Volksinitiative Fristenlösung
- Landtag: Beschlüsse September 2026
- Fürstenhaus: Medienmitteilung zur Fristenlösung (20.10.2026)
- Landesverwaltung: Patientenmobilität
- Landesverwaltung: Schwangerschaft
- Landesverwaltung: Mutterschaftszulage
- AHV-IV-FAK: Mutterschaftsgeld
- AHV-IV-FAK: Geburtszulagen
- AHV-IV-FAK: Alleinerziehendenzulagen
- Kanton St. Gallen: Schwangerschaftsabbruch
- Kantonsspital St. Gallen: Psychosomatische Sprechstunde zur Abklärung eines Schwangerschaftsabbruchs
- Kanton Graubünden: Gesuch um straflosen Schwangerschaftsabbruch
- Kanton Graubünden: Schwangerschaftsberatung
- Fedlex: Schweizer Strafgesetzbuch
- Fedlex: Schweizer KVG
- Swissmedic: Patienteninformation Mifegyne
- LKH Bregenz: Fristenregelung
- Land Vorarlberg: Schwangerschaftsabbrüche im LKH Bregenz
- Frauenministerium Österreich: Informationen zum Schwangerschaftsabbruch
- Gesundheitsportal Österreich: Gesetzliche Regelungen
- BASG: Fachinformation Mifegyne 600 mg
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