Rechtslage in Österreich
Abtreibung in Österreich: Was gilt, was kostet es, wie läuft es ab?
Du bist ungewollt schwanger und lebst in Österreich? Hier findest du in Ruhe und in einfachen Worten, was das Gesetz sagt, was ein Abbruch kostet und wo du Hilfe bekommst.
Überblick
Die Regeln auf einen Blick
| Frist | 3 Monate nach Beginn der Schwangerschaft, laut Gesundheitsportal vor Beginn der 16. Woche ab letzter Periode. In der Praxis meist bis zur 14. Woche |
|---|---|
| Beratung | Ärztliches Aufklärungsgespräch vorher. Beratung bei einer Beratungsstelle ist freiwillig, kostenlos und anonym |
| Wartezeit | Keine gesetzliche Wartezeit |
| Abtreibungspille | Bis Tag 63 nach Beginn der letzten Periode, nur über Spital, Ambulatorium oder Frauenärztin bzw. Frauenarzt |
| Kosten | Privat zu zahlen. Beispiele: Wiener Gesundheitsverbund 417,35 Euro (2025), Tirol Kliniken 550 bzw. 870 Euro (Stand 1.5.2026), LKH Bregenz 757 Euro (Stand 12/2025) |
| Kostenhilfe | Bei finanzieller Notlage in Wien (MA 40), Graz (Sozialamt) und Tirol. Antrag immer vor dem Eingriff |
| Unter 18 | Ab 14 eigene Einwilligung möglich, Spitäler können Zustimmung der Eltern verlangen. Unter 14 immer Zustimmung nötig |
| Online-Kauf | Nicht erlaubt. Rezeptpflichtige Arzneimittel dürfen nicht über Versandhandel bezogen werden |
Frist
Bis wann ist eine Abtreibung in Österreich erlaubt?
Der Schwangerschaftsabbruch ist im Strafgesetzbuch geregelt, in den §§ 96 bis 98. Grundsätzlich steht ein Abbruch dort unter Strafe. § 97 sagt, wann er straffrei ist. Diese Regel heißt Fristenlösung oder Fristenregelung. Sie gilt in Österreich seit 1975.
Straffrei ist ein Abbruch innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft. Vorher muss dich eine Ärztin oder ein Arzt beraten, und eine Ärztin oder ein Arzt muss den Abbruch durchführen. Die Entscheidung triffst du allein. Gründe musst du nicht nennen.
Wie wird gezählt? Laut Gesundheitsportal des Bundes ist die Zeit vor Beginn der 16. Schwangerschaftswoche gemeint, gerechnet ab dem ersten Tag deiner letzten Periode. Rechtlich beginnt die Schwangerschaft erst mit der Einnistung, etwa am 7. Tag.
Wichtig für die Planung: In der Praxis werden Abbrüche in Österreich meist nur bis zur 14. Woche gemacht. Die Stadt Wien schreibt: üblicherweise bis zur 12. bzw. 14. Woche. Melde dich deshalb möglichst früh bei einer Einrichtung.
Nach dieser Frist ist ein ärztlicher Abbruch nur in wenigen gesetzlichen Ausnahmen straffrei, etwa bei ernster Gefahr für Leben oder Gesundheit der Schwangeren oder wenn sie bei Beginn der Schwangerschaft unter 14 war.
Ablauf
Schwangerschaftsabbruch in Österreich: Ablauf und Beratung
So läuft es meistens ab:
- Du lässt die Schwangerschaft feststellen.
- Wenn du möchtest, gehst du zu einer Beratungsstelle. Das ist freiwillig, kostenlos und anonym.
- Du machst einen Termin im Spital, in einem Ambulatorium oder bei einer Frauenärztin oder einem Frauenarzt.
- Vor dem Eingriff gibt es ein ärztliches Aufklärungsgespräch. Danach willigst du ein.
- Der Abbruch erfolgt mit Medikamenten oder operativ. Danach gibt es eine Nachuntersuchung.
Eine gesetzliche Wartezeit gibt es nicht. Der operative Abbruch (Absaugung) ist laut Gesundheitsportal ab der 5. bis einschließlich der 14. Woche ab letzter Periode möglich. Er geschieht mit örtlicher Betäubung oder kurzer Narkose. Nach etwa einer Stunde kannst du nach Hause gehen.
Die Stadt Wien empfiehlt, vorher mit der Einrichtung zu klären: die Kosten, die Art der Betäubung, was du mitbringen sollst (zum Beispiel eine gynäkologische Bestätigung) und an wen du dich bei Fieber oder starker Blutung wendest.
Mit dem Abbruch beginnt ein neuer Zyklus. Du kannst also gleich wieder schwanger werden. Das Gesundheitsportal empfiehlt, sofort mit Verhütung zu beginnen. Mehr zu möglichen Beschwerden findest du auf unserer Seite Risiken und Nebenwirkungen.
Abtreibungspille
Abtreibungspille in Österreich: Apotheke, Ablauf, Frist
Ein Abbruch mit Medikamenten ist in Österreich bis zum 63. Tag nach Beginn der letzten Periode möglich, also bis zur 9. Woche. Verwendet wird Mifegyne 600 mg (Mifepriston) zusammen mit einem zweiten Medikament, einem Prostaglandin. In der Frühschwangerschaft ist die Methode in 95 bis 98 Prozent der Fälle erfolgreich.
Apotheke: Das Medikament ist rezeptpflichtig. Es darf aber nur an Spitäler und an Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde abgegeben werden. Du kannst es also nicht selbst in der Apotheke holen. Den Abbruch mit Medikamenten machen nur Spitäler, Ambulatorien und Frauenarztpraxen.
Ablauf:
- Tag 1: Du nimmst Mifegyne in der Praxis oder Klinik ein, im Beisein der Ärztin oder des Arztes. Danach gehst du nach Hause.
- 36 bis 48 Stunden später nimmst du das zweite Medikament. Du kannst wählen, ob du es zu Hause oder unter ärztlicher Aufsicht nimmst.
- Die Blutung dauert laut Stadt Wien im Schnitt 12 Tage. Die Nachuntersuchung ist nach 10 bis 14 Tagen mit Ultraschall, oder du machst nach drei Wochen einen Schwangerschaftstest.
Online kaufen: Das ist nicht erlaubt. Laut Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) dürfen rezeptpflichtige Arzneimittel nicht über den Versandhandel nach Österreich bezogen werden. Wer sie im Internet anbietet, macht sich strafbar.
Wie die Einnahme Schritt für Schritt aussieht, liest du hier: Ablauf der Abtreibungspille Schritt für Schritt.
Kosten
Was kostet eine Abtreibung in Österreich und wer hilft beim Bezahlen?
Ein Abbruch ist keine Kassenleistung. Du zahlst ihn selbst. Die Krankenkasse zahlt nur, wenn der Abbruch aus medizinischen Gründen nötig ist. Bei Mädchen unter 14 zahlt laut Stadt Wien die Krankenversicherung, die e-Card kann verwendet werden.
Offizielle Preisbeispiele:
- Wiener Gesundheitsverbund (öffentliche Spitäler in Wien): 417,35 Euro, gleich welche Methode (Tarif 2025)
- Private Ambulatorien in Wien: 490 bis 660 Euro (Stand Juni 2025)
- Tirol Kliniken: 550 Euro mit Medikamenten, 870 Euro operativ mit Narkose (Stand 1. Mai 2026)
- LKH Bregenz: 757 Euro, gleich welche Methode (Stand Dezember 2025)
Bei negativem Rhesusfaktor kann eine Spritze nötig sein. In den Spitälern des Wiener Gesundheitsverbunds kostet sie laut Stadt Wien zusätzlich 85 Euro. Frag bei der Einrichtung nach, ob das bei dir nötig ist.
Kostenübernahme bei finanzieller Notlage
Die Stadt Wien, die Stadt Graz und das Land Tirol helfen unter bestimmten Voraussetzungen. Wichtig: Der Antrag muss immer vor dem Eingriff gestellt werden.
Wien (MA 40): Die MA 40 übernimmt die Kosten bis 417,35 Euro (Richtsatz 2025). Mehrkosten zahlst du selbst. Voraussetzungen sind unter anderem: Hauptwohnsitz in Wien, österreichische Staatsbürgerschaft oder mehr als 3 Monate rechtmäßiger Aufenthalt (ausgenommen Asylwerberinnen) und ein Einkommen höchstens 10 Prozent über dem Mindeststandard. Methode und Einrichtung in Österreich wählst du frei.
- Formular bei der MA 40 anfordern: Telefon 01 4000 8040 oder [email protected]
- Nachweise beilegen und den Termin für den Abbruch auf Seite 2 eintragen
- Per Mail schicken und die Zusage abwarten. Erst dann den Abbruch machen lassen.
Ab 14 kannst du den Antrag in Wien selbst stellen. Mehr dazu: Stadt Wien: Kosten und Antrag bei der MA 40.
Graz: Das Sozialamt der Stadt Graz, Referat für Sozialunterstützung, kann bei finanzieller Notlage die Kosten übernehmen. Du brauchst eine schriftliche Kostenmitteilung der Stelle, die den Abbruch macht. Telefon +43 316 872-6450, [email protected]. Mehr dazu: Stadt Graz: Hilfe in besonderen Lebenslagen.
Tirol: Laut oesterreich.gv.at unterstützt das Land Tirol (Abteilung Soziales) über einen Härtefallfonds, anonym und unbürokratisch nach Prüfung deiner finanziellen Lage. Laut Land Tirol tragen die Frauen die Kosten grundsätzlich selbst, für Härtefälle gibt es aber Unterstützung. Frag bei der Beratungsstelle nach, wie das bei dir aussieht.
Wo
Wo ist eine Abtreibung in Österreich möglich?
Abbrüche gibt es in bestimmten öffentlichen Spitälern, in privaten Ambulatorien und in einigen Praxen. Das Angebot ist je nach Bundesland unterschiedlich. Für eine Liste von Einrichtungen verweist das Frauenministerium auf die Österreichische Gesellschaft für Familienplanung (ÖGF): Frauenministerium: Informationen zum Schwangerschaftsabbruch.
Wien
Im Wiener Gesundheitsverbund machen diese Gynäkologie-Ambulanzen Abbrüche nach telefonischer Terminvereinbarung:
- Klinik Landstraße, Juchgasse 25, 1030 Wien
- Klinik Ottakring, Montleartstraße 37, 1160 Wien
- Klinik Hietzing, Wolkersbergenstraße 1, 1130 Wien
Der Preis ist 417,35 Euro (2025). Mit Medikamenten geht es dort bis zur 9. Woche, operativ zwischen der 7. und 14. Woche. Bring deine e-Card und einen Laborbefund mit Blutgruppe und Rhesusfaktor mit. Weil es Wartezeiten geben kann, rät die Stadt Wien, mehrere Ambulanzen anzurufen. Telefonnummern: Wiener Gesundheitsverbund: Schwangerschaftsabbruch.
Kostenlose und anonyme Beratung gibt es laut Stadt Wien in mehreren Spitälern, zum Beispiel bei den ÖGF-Beratungsstellen (AKH, Klinik Landstraße, Ottakring, Favoriten, Floridsdorf) sowie bei FEM (Klinik Floridsdorf) und FEM Süd (Klinik Favoriten). Dort wird auch auf Englisch, Türkisch, Arabisch, Farsi und weiteren Sprachen beraten. Übersicht: Stadt Wien: Meine Entscheidung.
Tirol
Laut Frauenklinik Innsbruck gibt es in Tirol zwei Anlaufstellen: die Tirol Kliniken und die Praxis eines Frauenarztes in Innsbruck. Laut Land Tirol (Pressemeldung vom 4. Mai 2026) bieten die Tirol Kliniken Abbrüche an einem Standort als Privatleistung an. Einen Termin dort bekommst du nur über die Beratungsstellen in Innsbruck: das „Zentrum für sexuelle Gesundheit“ (ab 21) oder „Chill Out“ (bis 21). Die Klinik vergibt innerhalb von drei Werktagen einen ersten Termin.
Kosten: 550 Euro mit Medikamenten, 870 Euro operativ mit Narkose (Stand 1. Mai 2026). Das Erstgespräch kostet 101,40 Euro, aber nur, wenn danach kein Abbruch erfolgt. Mehr dazu: Frauenklinik Innsbruck: Schwangerschaftsabbruch.
Vorarlberg
Das LKH Bregenz hat eine Sprechstunde für Abbrüche im Rahmen der Fristenregelung. Termin: Telefon +43 5574 401-7900 (Dienstag und Donnerstag, 13 bis 15 Uhr) oder [email protected]. Der Preis ist 757 Euro, gleich welche Methode (Stand Dezember 2025). Laut Land Vorarlberg gibt es vor dem Eingriff eine Beratung zusammen mit dem ärztlichen Erstgespräch, nicht am selben Tag wie der Eingriff. Mehr dazu: LKH Bregenz: Fristenregelung.
Steiermark (Graz)
Das Infoblatt der Stadt Graz empfiehlt vor einem Antrag auf Kostenübernahme eine Beratung, zum Beispiel bei der Beratungsstelle für Familienplanung an der Univ.-Frauenklinik Graz, Auenbruggerplatz 14. Details: Stadt Graz: Infoblatt Schwangerschaftsabbruch.
Oberösterreich (Linz)
Für Linz haben wir keine offizielle Seite eines öffentlichen Spitals mit einem Angebot für Abbrüche gefunden. Beratung bietet die Stadt Linz im Institut für Familien- und Jugendberatung, Rudolfstraße 18, Telefon +43 732 7070 2700. Eine psychologische Erstberatung gibt es in der First Love Ambulanz im Kepler Universitätsklinikum, Med Campus III (Mittwoch 15 bis 17 Uhr, nach Vereinbarung). Mehr dazu: Stadt Linz: Schwangerschaftsberatung.
Salzburg
Die Ambulanz für Familienberatung der Frauenklinik am Uniklinikum Salzburg berät Frauen in finanziell schwieriger Lage kostenlos, auch bei einem Schwangerschaftskonflikt. Termin: Telefon +43 (0)5 7255-24807. Mehr dazu: Uniklinikum Salzburg: Familienberatung der Frauenklinik.
Andere Bundesländer
In ganz Österreich beraten staatlich geförderte Familienberatungsstellen kostenlos, vertraulich und anonym. Sie helfen dir auch, eine Einrichtung in deiner Nähe zu finden: Familienberatungsstellen in deiner Nähe suchen.
Unter 18
Abtreibung unter 18 in Österreich: Brauche ich meine Eltern?
Ab 14 bis 17 Jahren kannst du selbst einwilligen, wenn du verstehst, worum es geht, und es beurteilen kannst. Die Entscheidung liegt rechtlich allein bei dir. Laut Stadt Wien musst du deine Eltern oder deinen Partner nicht informieren.
Aber: Spitäler können nach den Krankenanstaltengesetzen der Bundesländer bei unter 18-Jährigen trotzdem die Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person verlangen. Frag deshalb vorher bei der Einrichtung nach, was dort gilt.
Unter 14 Jahren braucht es immer die Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person. Die Krankenversicherung bezahlt den Abbruch dann, die e-Card kann verwendet werden.
In Tirol vermittelt die Beratungsstelle „Chill Out“ in Innsbruck junge Menschen bis 21 an die Tirol Kliniken. In Wien kannst du ab 14 den Antrag auf Kostenübernahme bei der MA 40 selbst stellen.
Kind bekommen
Hilfe, wenn du das Kind bekommen möchtest
Du kannst dich auch beraten lassen, wenn du die Schwangerschaft fortsetzen möchtest oder noch unsicher bist. Familienberatungsstellen beraten kostenlos und vertraulich zu Schwangerschaft und Geburt.
- Frühe Hilfen begleiten Familien mit Kindern von 0 bis 3 Jahren.
- Wochengeld gibt es während der Schutzfrist, 8 Wochen vor und nach der Geburt.
- Wenn du das Kind nicht selbst großziehen kannst, sind Adoption, anonyme Geburt oder die Babyklappe möglich.
Eine Übersicht über Beratung und Hilfe findest du hier: Gesundheitsportal: Schwangerschaft, Beratung und Hilfe. Weitere Anlaufstellen nennen wir auf unserer Seite Hilfe und Beratung.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Abtreibung in Österreich
Ist Abtreibung in Österreich legal?
Ja, in den ersten drei Monaten nach Beginn der Schwangerschaft ist ein Abbruch straffrei. Vorher muss eine Ärztin oder ein Arzt beraten, und eine Ärztin oder ein Arzt muss ihn durchführen. Geregelt ist das in den §§ 96 bis 98 des Strafgesetzbuchs. Gründe musst du nicht nennen.
Bis wann ist eine Abtreibung in Österreich möglich?
Gesetzlich in den ersten drei Monaten nach Beginn der Schwangerschaft. Laut Gesundheitsportal ist das die Zeit vor Beginn der 16. Woche ab dem ersten Tag der letzten Periode. In der Praxis machen die meisten Einrichtungen Abbrüche nur bis zur 14. Woche. Mit der Abtreibungspille geht es bis zum 63. Tag.
Seit wann ist Abtreibung in Österreich legal?
Die Fristenregelung gilt in Österreich seit 1975. Grundsätzlich steht der Abbruch weiter im Strafgesetzbuch. § 97 legt fest, wann er straffrei ist.
Was kostet eine Abtreibung in Österreich?
Du zahlst den Abbruch selbst, außer er ist medizinisch nötig. Im Wiener Gesundheitsverbund kostet er 417,35 Euro (Tarif 2025), in privaten Ambulatorien in Wien 490 bis 660 Euro (Stand Juni 2025). Die Tirol Kliniken verlangen 550 Euro mit Medikamenten und 870 Euro operativ (Stand 1. Mai 2026), das LKH Bregenz 757 Euro (Stand Dezember 2025).
Gibt es in Österreich eine Kostenübernahme für den Schwangerschaftsabbruch?
Ja, bei finanzieller Notlage in Wien (MA 40), in Graz (Sozialamt) und in Tirol (Härtefallfonds). Den Antrag musst du immer vor dem Eingriff stellen. Die Krankenkasse zahlt nur bei medizinischen Gründen und bei Mädchen unter 14.
Was kostet die Abtreibungspille in Österreich?
Im Wiener Gesundheitsverbund 417,35 Euro, das ist ein Einheitspreis für alle Methoden. Bei den Tirol Kliniken kostet der Abbruch mit Medikamenten 550 Euro (Stand 1. Mai 2026). Im LKH Bregenz sind es 757 Euro (Stand Dezember 2025).
Bekomme ich die Abtreibungspille in Österreich in der Apotheke?
Nein. Das Medikament ist rezeptpflichtig und darf nur an Spitäler und Frauenärztinnen und Frauenärzte abgegeben werden. Die erste Tablette nimmst du dort unter ärztlicher Aufsicht. Das zweite Medikament kannst du 36 bis 48 Stunden später zu Hause nehmen.
Kann ich die Abtreibungspille in Österreich online kaufen?
Nein. Laut BASG dürfen rezeptpflichtige Arzneimittel nicht über den Versandhandel nach Österreich bezogen werden. Wer sie im Internet anbietet, macht sich strafbar. Den Abbruch mit Medikamenten machen nur Spitäler, Ambulatorien und Frauenarztpraxen.
Wo ist eine Abtreibung in Wien, Tirol oder Linz möglich?
In Wien in den Kliniken Landstraße, Ottakring und Hietzing des Wiener Gesundheitsverbunds, nach telefonischem Termin. In Tirol bei den Tirol Kliniken, Termin nur über die Beratungsstellen Zentrum für sexuelle Gesundheit oder Chill Out in Innsbruck, sowie in einer Praxis in Innsbruck. Für Linz haben wir keine offizielle Spitalsseite gefunden, Beratung bietet die Stadt Linz an.
Brauche ich als Jugendliche in Österreich die Zustimmung meiner Eltern?
Ab 14 kannst du in der Regel selbst einwilligen, die Entscheidung liegt bei dir. Spitäler können bei unter 18-Jährigen aber trotzdem die Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person verlangen. Unter 14 ist die Zustimmung immer nötig, die Krankenversicherung zahlt dann den Abbruch.
Vor Ort
Amtliche Informationen und Beratung in Österreich
- Familienberatungsstellen in deiner Nähe suchen: staatlich gefördert, kostenlos, vertraulich und anonym
- Frauen- und Mädchenberatungsstellen des Bundes: Beratungsstellen in allen Bundesländern
- Stadt Wien: Meine Entscheidung: Kosten, Anbieter und Beratung in Wien
- Wiener Gesundheitsverbund: Schwangerschaftsabbruch: öffentliche Spitäler in Wien, Preis und Termin
- Frauenklinik Innsbruck: Schwangerschaftsabbruch: Ablauf, Beratungsstellen und Preise in Tirol
- LKH Bregenz: Fristenregelung: Termin und Kosten in Vorarlberg
- Stadt Linz: Schwangerschaftsberatung: städtische Beratung in Linz
- Uniklinikum Salzburg: Familienberatung der Frauenklinik: kostenlose Beratung in Salzburg
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Quellen
Woher die Angaben stammen
- RIS: Strafgesetzbuch § 96
- RIS: Strafgesetzbuch § 97
- Gesundheitsportal: Schwangerschaftsabbruch
- Gesundheitsportal: Gesetzliche Regelungen
- Gesundheitsportal: Schwangerschaft, Beratung und Hilfe
- oesterreich.gv.at: Schwangerschaftsabbruch
- oesterreich.gv.at: Schwangerschaft von Jugendlichen
- Frauenministerium: Informationen zum Schwangerschaftsabbruch
- Stadt Wien: Rechtsinformationen zum Schwangerschaftsabbruch
- Stadt Wien: Welche Fristen muss ich einhalten?
- Stadt Wien: Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch
- Stadt Wien: Kosten und Antrag bei der MA 40
- Stadt Wien: Unter 14 und schwanger
- Stadt Wien Sozialinfo: MA 40 Kostenübernahme
- Wiener Gesundheitsverbund: Schwangerschaftsabbruch
- Stadt Graz: Hilfe in besonderen Lebenslagen
- Stadt Graz: Infoblatt Schwangerschaftsabbruch
- Frauenklinik Innsbruck (Tirol Kliniken): Schwangerschaftsabbruch
- Land Tirol: Pressemeldung vom 04.05.2026
- LKH Bregenz: Fristenregelung
- Land Vorarlberg: Schwangerschaftsabbrüche im LKH Bregenz
- Stadt Linz: Schwangerschaftsberatung
- Uniklinikum Salzburg: Familienberatung der Frauenklinik
- BASG: Fachinformation Mifegyne 600 mg
- BASG: FAQ Fernabsatz
- Familienberatungsstellen des Bundes
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