Abtreibung in der Schweiz: Was gilt und was kostet sie?

Du lebst in der Schweiz und bist ungeplant schwanger? Hier findest du in einfachen Worten, was das Gesetz sagt, was ein Abbruch kostet und wo du in deinem Kanton Hilfe bekommst.

Stand: Oktober 2026. Alle Angaben beruhen auf Gesetzestexten und amtlichen Seiten, die unten verlinkt sind.

Die Regeln auf einen Blick

Rechtslage in der Schweiz
Frist12 Wochen seit Beginn der letzten Periode, auf dein schriftliches Verlangen
BeratungPflicht ist ein ausführliches Gespräch mit der Ärztin oder dem Arzt. Beratung bei einer Beratungsstelle ist freiwillig und kostenlos
WartezeitLaut Strafgesetzbuch keine Wartefrist
AbtreibungspilleMifegyne, laut Patienteninformation bis 49 Tage seit der letzten Periode. Laut Universitätsspital Basel dort bis 9 Wochen
KostenGrundversicherung zahlt, du trägst Franchise und 10 % Selbstbehalt. Amtliche Frankenbeträge gibt es nicht
KostenhilfeBefreiung von Franchise und Selbstbehalt ist beschlossen, aber noch nicht in Kraft. Bei Geldsorgen frag im Spital nach
Unter 16Gespräch bei einer Jugendberatungsstelle Pflicht. Eltern stimmen nur zu, wenn du nicht urteilsfähig bist
Online-KaufMifegyne gibt es nur gegen ärztliches Rezept in der Apotheke, frei kaufen kann man es nicht

Bis wann ist eine Abtreibung in der Schweiz legal?

Der Schwangerschaftsabbruch ist im Strafgesetzbuch geregelt, in Art. 118 bis 120. Diese Fristenregelung gilt seit dem 1. Oktober 2002. Angenommen wurde sie in der Volksabstimmung vom 2. Juni 2002.

Ein Abbruch ist straflos innerhalb von 12 Wochen seit Beginn der letzten Periode. Du musst ihn schriftlich verlangen und geltend machen, dass du in einer Notlage bist. Den Abbruch macht eine zugelassene Ärztin oder ein zugelassener Arzt.

Nach 12 Wochen ist ein Abbruch nur noch straflos, wenn er nach ärztlichem Urteil nötig ist. Das gilt, um eine schwere körperliche Schädigung oder eine schwere seelische Notlage der Frau abzuwenden. Je weiter die Schwangerschaft ist, desto grösser muss diese Gefahr sein.

Der Abbruch wird für die Statistik gemeldet, aber anonym. Das Arztgeheimnis bleibt gewahrt.

Abtreibung in der Schweiz: Wie ist der Ablauf?

  • Gespräch: Die Ärztin oder der Arzt spricht persönlich und ausführlich mit dir. Du erfährst, welche Risiken es gibt.
  • Leitfaden: Du bekommst gegen Unterschrift einen Leitfaden. Darin stehen kostenlose Beratungsstellen, Stellen für moralische und materielle Hilfe und Auskunft über Adoption.
  • Schriftliches Gesuch: Du verlangst den Abbruch schriftlich. In einigen Kantonen gibt es dafür ein Formular.
  • Abbruch: mit Medikamenten oder chirurgisch. Laut Strafgesetzbuch gibt es keine Wartefrist zwischen Gespräch und Abbruch.
  • Nachkontrolle: Beim Abbruch mit Medikamenten ist sie 14 bis 21 Tage nach der ersten Tablette Pflicht.

Du hast ausserdem ein Recht auf kostenlose Beratung bei einer kantonalen Schwangerschaftsberatungsstelle. Diese Beratung ist freiwillig. Die Mitarbeitenden stehen unter Schweigepflicht.

Abtreibungspille in der Schweiz: Apotheke, Ablauf, Frist

Die Abtreibungspille heisst Mifegyne (Wirkstoff Mifepriston). Sie ist von Swissmedic zugelassen. Laut Patienteninformation ist sie für den Abbruch bis 49 Tage seit Beginn der letzten Periode bestimmt, also bis 7 Wochen. Die Schwangerschaft muss per Ultraschall bestätigt sein.

Laut Universitätsspital Basel ist der Abbruch mit Medikamenten dort bis neun Schwangerschaftswochen möglich. Welche Grenze für dich gilt, besprichst du mit deiner Ärztin oder deinem Arzt.

Apotheke: Mifegyne gibt es nur gegen ärztliches Rezept, das nur einmal gilt. Frei kaufen kann man es nicht. Abgegeben wird es nur für einen legalen Abbruch nach dem Strafgesetzbuch.

Ablauf: Du schluckst Mifegyne in der Praxis oder im Spital, wenn die Ärztin oder der Arzt dabei ist. 36 bis 48 Stunden später nimmst du ein zweites Medikament, ein Prostaglandin. Zwischen den Terminen darfst du nach Hause. Du unterschreibst eine Einwilligung. 14 bis 21 Tage später folgt die Nachkontrolle.

Mehr dazu liest du auf unseren Seiten Ablauf der Abtreibungspille Schritt für Schritt und Risiken und Warnzeichen.

Was kostet eine Abtreibung in der Schweiz? Zahlt die Krankenkasse?

Bei einem legalen Abbruch zahlt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) dieselben Leistungen wie bei einer Krankheit (Art. 30 KVG). Das gilt für den Abbruch mit Medikamenten und für den chirurgischen Abbruch.

Kostenlos ist der Abbruch aber nicht. Wie bei einer Krankheit zahlst du deine Franchise (fester Jahresbetrag) und 10 % Selbstbehalt. Wie viel das für dich ist, hängt von deiner gewählten Franchise ab. Konkrete Frankenbeträge für einen Abbruch nennen die amtlichen Quellen nicht. Frag deshalb vorher in der Praxis, im Spital oder bei deiner Krankenkasse nach.

Was sich bei den Kosten ändern soll

Das Parlament hat am 21. März 2025 beschlossen: Ab Beginn der Schwangerschaft sollen keine Franchise und kein Selbstbehalt mehr anfallen, ausdrücklich auch beim legalen Abbruch. Diese Regel ist aber noch nicht in Kraft. Der Bundesrat hat am 5. Juni 2026 nur einzelne andere Artikel auf den 1. Juli 2026 in Kraft gesetzt. Der Rest folgt später.

Hilfe bei Geldsorgen

Laut Inselspital Bern sucht das Spital mit dir eine Lösung, wenn du finanzielle Probleme hast. Sprich das beim ersten Termin offen an. Auch die kostenlosen Schwangerschaftsberatungsstellen informieren dich über Hilfen.

Wo ist eine Abtreibung in der Schweiz möglich?

Die Kantone bestimmen, welche Praxen und Spitäler Abbrüche durchführen dürfen. Jeder Kanton hat auch eigene, kostenlose Schwangerschaftsberatungsstellen. Hier findest du die Angaben der Kantone, die wir geprüft haben.

Kanton Zürich

Abbrüche machen Ärztinnen und Ärzte mit Berufsausübungsbewilligung im Kanton Zürich. Eine Liste einzelner Praxen veröffentlicht der Kanton nicht. Für das schriftliche Gesuch gibt es ein Formular.

Offiziell anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen sind die Frauenkliniken dieser Spitäler: GZO Spital Wetzikon, Kantonsspital Winterthur, See-Spital Horgen, Spital Bülach, Spital Limmattal (Schlieren), Spital Männedorf, Spital Uster, Spital Zollikerberg, Stadtspital Zürich Triemli und UniversitätsSpital Zürich. Die Beratung ist kostenlos, auch für Jugendliche unter 16. Laut Leitfaden gibt es Beratung in verschiedenen Sprachen.

Kanton Zürich: Schwangerschaft, Abbruch, Adoption

Kanton Bern

Den Abbruch macht eine Gynäkologin oder ein Gynäkologe mit Berufsausübungsbewilligung im Kanton Bern. Die Familienplanungs- und Beratungsstellen sind kostenlos, vertraulich und auch für Jugendliche da. Es gibt sie in Bern (Zentrum für sexuelle Gesundheit am Inselspital), Biel, Burgdorf, Langenthal, Thun, Interlaken (Unterseen), Tavannes und St-Imier. Den Leitfaden „Ungewollt schwanger“ gibt es in 11 Sprachen.

Inselspital Bern: Über das Sekretariat des Zentrums für sexuelle Gesundheit bekommst du einen Termin für ein kostenloses Beratungsgespräch, Telefon +41 31 632 12 60. Dort klärst du die Methode und die Voraussetzungen. Das Spital organisiert auch den Termin für den Abbruch.

Kanton Bern: Ungewollt schwanger, mit Adressen der Beratungsstellen

Kanton St. Gallen

Den Abbruch macht eine Gynäkologin oder ein Gynäkologe mit Bewilligung des Kantonsarztamts. Du füllst ein Formular für den Abbruch bis zur 12. Woche aus und gibst es deiner Gynäkologin oder deinem Gynäkologen. Laut Kanton kann das ausführliche Gespräch vorher bei einer praktizierenden Ärztin oder einem praktizierenden Arzt, bei der Ärztin oder dem Arzt für den Abbruch, bei einer anerkannten Beratungsstelle oder bei den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Diensten stattfinden. Leitfaden und Formulare gibt es in mehreren Sprachen. Kontakt: Kantonsarztamt, +41 58 229 35 64.

Kanton St. Gallen: Schwangerschaftsabbruch, Formulare und Leitfaden

Kanton Basel-Stadt

Die Frauenklinik des Universitätsspitals Basel ist die Schwangerschaftsberatungsstelle des Kantons. Termine bekommst du unter +41 61 265 93 93 (Montag bis Freitag zu Bürozeiten). Adresse: Spitalstrasse 21, 4031 Basel. Beim ersten Termin gibt es eine Untersuchung mit Ultraschall und Informationen zur Methode. Der Abbruch mit Medikamenten beginnt meist an einem der folgenden Tage. Die Nachkontrolle ist zwei Wochen später. Die Krankenversicherung zahlt, abzüglich Franchise und Selbstbehalt.

Universitätsspital Basel: Ungewollte Schwangerschaft und Basel-Stadt: Leitfaden ungewollt schwanger (gratis)

Kanton Luzern

Am Luzerner Kantonsspital vereinbarst du über das Ambulatorium Gynäkologie einen Termin für ein kostenloses Beratungsgespräch, Telefon 041 205 35 20. Dort erfährst du alles zu den Methoden und Voraussetzungen. Als Beratungsstelle nennt der Kanton unter anderem elbe, die Fachstelle für Lebensfragen, Schwangerschaft und Familienplanung.

Luzerner Kantonsspital: Abbruch der Schwangerschaft und Kanton Luzern: Strafloser Schwangerschaftsabbruch

Kanton Aargau

Laut Kanton Aargau gibt es für Schwangere den Leitfaden „Ungewollt Schwanger?“.

Kanton Aargau: Schwangerschaftsabbruch und Leitfaden

Lebst du in einem anderen Kanton, frag deine Frauenärztin, deinen Frauenarzt oder das nächste öffentliche Spital nach der kantonalen Beratungsstelle.

Abtreibung in der Schweiz: Was gilt für Minderjährige?

Bist du jünger als 16, muss sich die Ärztin oder der Arzt vergewissern, dass du bei einer Beratungsstelle für Jugendliche warst. Im Kanton Zürich braucht es dafür eine schriftliche Bestätigung des Gesprächs, erst dann ist der Abbruch möglich.

Die Zustimmung deiner Eltern braucht es nur, wenn du nicht urteilsfähig bist. Dann muss deine gesetzliche Vertretung zustimmen. Ein festes Alter dafür nennt das Gesetz nicht.

Die Gespräche sind vertraulich. Das Inselspital Bern zum Beispiel ist eine vom Kanton bestimmte Jugendberatungsstelle und hält die Schweigepflicht ein, auch gegenüber deinen Eltern.

  • Zürich: die Frauenkliniken der oben genannten Spitäler und die Fachstelle „Lust und Frust“ der Stadt Zürich (10 bis 21 Jahre)
  • Bern: alle Familienplanungs- und Beratungsstellen, sie sind auch auf Jugendliche spezialisiert
  • St. Gallen: die Schwangerschaftsberatungsstellen in St. Gallen, Sargans, Rapperswil-Jona und Wattwil, Telefon +41 71 222 88 11, und die Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste

Hilfe, wenn du das Kind bekommen möchtest

Die kostenlosen Schwangerschaftsberatungsstellen informieren dich auch über private und öffentliche Hilfen, wenn du die Schwangerschaft fortsetzen möchtest. Sie beraten auch zu Adoption und vertraulicher Geburt. Laut Leitfaden des Kantons Zürich helfen dort zum Beispiel die Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz).

Allgemeine Unterstützung findest du auch auf unserer Seite Hilfe und Beratung.

Häufige Fragen zur Abtreibung in der Schweiz

Ist Abtreibung in der Schweiz legal?

Ja. Innerhalb von 12 Wochen seit Beginn der letzten Periode ist ein Abbruch straflos, wenn du ihn schriftlich verlangst und eine Notlage geltend machst. Das regelt Art. 119 des Strafgesetzbuchs. Den Abbruch macht eine zugelassene Ärztin oder ein zugelassener Arzt.

Bis wann ist eine Abtreibung in der Schweiz möglich?

Bis 12 Wochen seit dem ersten Tag der letzten Periode. Danach ist ein Abbruch nur straflos, wenn er nach ärztlichem Urteil nötig ist, um eine schwere körperliche Schädigung oder eine schwere seelische Notlage der Frau abzuwenden. Eine eigene Frist für Befunde beim Kind kennt das Gesetz nicht.

Seit wann ist Abtreibung in der Schweiz legal?

Die Fristenregelung gilt seit dem 1. Oktober 2002. Angenommen wurde sie in der Volksabstimmung vom 2. Juni 2002. Sie hat über 50 Jahre alte Strafbestimmungen abgelöst.

Was kostet eine Abtreibung in der Schweiz?

Die Grundversicherung zahlt den Abbruch wie bei einer Krankheit. Du zahlst deine Franchise und 10 % Selbstbehalt. Konkrete Frankenbeträge nennen die amtlichen Quellen nicht, frag deshalb vorher in der Praxis oder im Spital nach.

Zahlt die Krankenkasse eine Abtreibung in der Schweiz?

Ja, die obligatorische Grundversicherung übernimmt einen legalen Abbruch (Art. 30 KVG). Franchise und Selbstbehalt fallen aber an. Eine Befreiung davon ab Beginn der Schwangerschaft ist beschlossen, aber noch nicht in Kraft.

Wie läuft eine medikamentöse Abtreibung in der Schweiz ab?

Du schluckst Mifegyne in der Praxis oder im Spital, wenn die Ärztin oder der Arzt dabei ist. 36 bis 48 Stunden später nimmst du ein zweites Medikament. Zwischen den Terminen darfst du nach Hause. Nach 14 bis 21 Tagen ist eine Nachkontrolle Pflicht.

Bis wann geht die Abtreibungspille in der Schweiz?

Laut Swissmedic-Patienteninformation bis 49 Tage, also 7 Wochen, seit Beginn der letzten Periode. Laut Universitätsspital Basel ist der Abbruch mit Medikamenten dort bis neun Schwangerschaftswochen möglich. Welche Grenze für dich gilt, klärst du mit deiner Ärztin oder deinem Arzt.

Gibt es die Abtreibungspille in der Schweiz in der Apotheke?

Nur mit ärztlichem Rezept, das einmal gilt. Frei kaufen kann man Mifegyne nicht. Die erste Tablette nimmst du ein, wenn die Ärztin oder der Arzt dabei ist.

Was gilt für Minderjährige bei einer Abtreibung in der Schweiz?

Unter 16 musst du vorher mit einer Beratungsstelle für Jugendliche sprechen. Die Zustimmung der Eltern braucht es nur, wenn du nicht urteilsfähig bist. Die Beratung ist vertraulich, das Inselspital Bern zum Beispiel wahrt die Schweigepflicht auch gegenüber den Eltern.

Muss ich in der Schweiz vor einer Abtreibung warten?

Laut Strafgesetzbuch gibt es keine Wartefrist. Pflicht ist ein ausführliches Gespräch mit der Ärztin oder dem Arzt und ein schriftliches Gesuch. Eine zusätzliche Beratung bei einer Beratungsstelle ist freiwillig und kostenlos.

Amtliche Informationen und Beratung in der Schweiz

Du möchtest mit jemandem sprechen?

Wir beraten auch Frauen aus der Schweiz: kostenlos, vertraulich und auf Deutsch. Am einfachsten geht das per Live-Chat oder E-Mail, das funktioniert von überall.

Lieber schriftlich? E-Mail schreiben

Telefon: +49 800 36 999 63, täglich 6 bis 24 Uhr. Aus dem Ausland können dafür Gebühren deines Anbieters anfallen.

Woher die Angaben stammen

Stand: Oktober 2026. Gesetze können sich ändern. Diese Übersicht ist keine Rechtsberatung.

Rechtslage in anderen Ländern