Rechtslage in Luxemburg
Abtreibung in Luxemburg: Was gilt und wer zahlt?
Du lebst in Luxemburg oder arbeitest dort und bist ungeplant schwanger? Hier findest du in einfachen Worten, was das Gesetz sagt, wer die Kosten zahlt und wo du Hilfe bekommst.
Überblick
Die Regeln auf einen Blick
| Frist | Ende der 12. Schwangerschaftswoche, das ist das Ende der 14. Woche ab letzter Periode |
|---|---|
| Beratung | Termin bei Gynäkologin oder Gynäkologe Pflicht. Psychosoziale Beratung für Volljährige freiwillig |
| Wartezeit | Keine. Die 3-Tage-Frist wurde mit Gesetz vom 24. Juli 2025 abgeschafft |
| Abtreibungspille | Laut Gesundheitsministerium bis Ende der 12. Schwangerschaftswoche bzw. 14. Woche ab letzter Periode |
| Kosten | 100 % durch die CNS. Amtliche Euro-Beträge gibt es nicht |
| Ohne CNS-Versicherung | Kosten nennt keine amtliche Quelle. Frag vorher bei der Einrichtung nach |
| Minderjährige | Psychosoziale Beratung Pflicht. Zustimmung eines Elternteils oder Begleitung durch eine volljährige Vertrauensperson |
| Online-Kauf | Mifegyne gibt es laut Broschüre des Ministeriums nicht in der Apotheke, nur bei berechtigten Ärztinnen und Ärzten |
Gesetz
Abtreibung in Luxemburg: Was sagen Gesetz und Verfassung?
Der Schwangerschaftsabbruch ist im geänderten Gesetz vom 15. November 1978 geregelt, in Art. 12 bis 15. Zuletzt geändert wurde es mit dem Gesetz vom 24. Juli 2025.
Auf deinen Wunsch ist ein Abbruch möglich bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche. Das Gesetz nennt auch eine zweite Zahl: das Ende der 14. Woche nach Beginn der letzten Periode. Beides meint denselben Zeitpunkt. Einmal wird ab der Befruchtung gezählt, einmal ab dem ersten Tag der letzten Periode.
Die Entscheidung triffst du selbst. Nach der Frist ist ein Abbruch nur straffrei, wenn zwei Ärztinnen oder Ärzte schriftlich eine ernste Gefahr für Gesundheit oder Leben der Schwangeren oder des Kindes bestätigen.
Ärztinnen, Ärzte und Fachkräfte haben auch beim Schwangerschaftsabbruch Schweigepflicht.
Recht auf Abtreibung in der Verfassung
Seit der Verfassungsänderung vom 17. August 2026 steht in Art. 15 Abs. 3 der Verfassung: Die Freiheit, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, ist garantiert. Die Bedingungen dafür regelt das Gesetz.
Die Abgeordnetenkammer hat die Änderung am 3. März 2026 in erster und am 16. Juni 2026 in zweiter Lesung angenommen. Für dich bedeutet das: Frist, Arzttermin und zugelassene Einrichtung richten sich weiter nach dem Gesetz von 1978.
Ablauf
Schwangerschaftsabbruch in Luxemburg: Wie ist der Ablauf?
- Termin bei der Gynäkologin oder dem Gynäkologen: Du bekommst eine datierte Bescheinigung über die Schwangerschaft. Darin stehen Sitz und genaues Alter der Schwangerschaft. Du erfährst, welche Methoden, Risiken und Nebenwirkungen es gibt. Macht die Ärztin oder der Arzt den Abbruch nicht selbst, bekommst du die Liste der zugelassenen Einrichtungen und eine Dokumentation des Ministeriums über deine Rechte, Hilfen und Beratungsstellen.
- Beratung, wenn du möchtest: Du hast das Recht auf eine psychosoziale Beratung vor und nach dem Abbruch. Für Volljährige ist sie freiwillig.
- Abbruch: mit Medikamenten oder chirurgisch (Absaugung, nur im Krankenhaus). Die Methode hängt von deinem Wunsch und vom Stadium der Schwangerschaft ab.
- Nachuntersuchung: Laut Broschüre des Ministeriums ist sie Pflicht.
Wichtig zur Wartefrist: Früher musstest du mindestens drei Tage vor dem Abbruch bei der Gynäkologin oder dem Gynäkologen gewesen sein. Diese Bedenkzeit wurde mit dem Gesetz vom 24. Juli 2025 abgeschafft. Das Gesundheitsministerium bestätigt: Sie gilt nicht mehr. Ältere Seiten nennen sie noch, zum Beispiel Guichet.lu und die Broschüre des Ministeriums von 2019.
Laut Gesundheitsministerium haben alle Frauen in Luxemburg dieselben Rechte auf einen Abbruch, auch Frauen, die nicht in Luxemburg wohnen.
Abtreibungspille
Abtreibungspille in Luxemburg: Frist, Ablauf, wo
Laut aktueller Seite des Gesundheitsministeriums ist der Abbruch mit Medikamenten bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche möglich, also bis Ende der 14. Woche nach Beginn der letzten Periode. Die ältere Broschüre des Ministeriums von 2019 nannte noch eine kürzere Grenze: bis zur 7. Woche nach der Befruchtung, also 9 Wochen nach Beginn der letzten Periode. Welche Methode in deiner Woche möglich ist, besprichst du am besten mit deiner Ärztin oder deinem Arzt.
Wo: in einem Krankenhaus, in einer vom Ministerium zugelassenen Einrichtung wie dem Planning familial oder in einer Arztpraxis. In der Praxis geht das nur, wenn die Ärztin oder der Arzt eine Vereinbarung mit einem Krankenhaus hat. Das dürfen auch Ärztinnen und Ärzte ohne Facharzt für Gynäkologie sein.
Ablauf laut Broschüre: Du nimmst Mifegyne beim Arzttermin ein und gehst danach nach Hause. 36 bis 48 Stunden später nimmst du zu Hause ein zweites Medikament ein, so wie es dir die Ärztin oder der Arzt sagt. Insgesamt brauchst du 2 bis 3 Arztbesuche in etwa 14 Tagen. Die Nachuntersuchung ist zwischen dem 14. und 21. Tag nach der ersten Tablette.
Apotheke: Laut Broschüre gibt es Mifegyne nicht in der Apotheke. Es wird nur an Ärztinnen und Ärzte abgegeben, die Abbrüche machen dürfen.
Bei starken Blutungen, Schmerzen, Unwohlsein oder Fieber melde dich sofort bei deiner Ärztin, deinem Arzt oder im Krankenhaus. Mehr dazu liest du auf unseren Seiten Ablauf der Abtreibungspille Schritt für Schritt und Risiken und Warnzeichen.
Kosten
Was kostet eine Abtreibung in Luxemburg?
Die nationale Gesundheitskasse CNS übernimmt den Abbruch zu 100 %. Auch das Gesetz sagt: Die Kosten werden von den Krankenkassen erstattet. Konkrete Euro-Beträge nennt keine amtliche Quelle.
Ohne Krankenversicherung in Luxemburg: Laut Broschüre von 2019 verweisen die Fachkräfte Frauen ohne gesetzliche Krankenversicherung an die zuständigen Stellen. Was ein Abbruch dann kostet, steht in keiner amtlichen Quelle. Frag deshalb vorher bei der Einrichtung nach.
Wo
Wo ist eine Abtreibung in Luxemburg möglich?
Die amtliche Liste der zugelassenen Einrichtungen stammt aus den Jahren 2016 und 2018. Ruf am besten vorher an und frag nach einem Termin.
Luxemburg-Stadt
- Centre Hospitalier de Luxembourg (CHL), Telefon +352 4411-11; Maternité Grande-Duchesse Charlotte, Telefon +352 4411-3202
- Centre Hospitalier du Kirchberg (CHK), Clinique Bohler, Telefon +352 26333-1
- Planning familial, 6-10, rue de la Fonderie, Telefon +352 48 59 76
Esch-sur-Alzette
- Centre Hospitalier Emile Mayrisch (CHEM), Telefon +352 5711-1
- Planning familial, 2-4, rue Ernie Reitz, Telefon +352 54 51 51
Ettelbruck
- Centre Hospitalier du Nord (CHdN), Telefon +352 8166-1
- Planning familial, 18, avenue J.F. Kennedy, Telefon +352 81 87 87
Die psychosoziale Beratung bekommst du in den Beratungsstellen der Krankenhäuser, die Abbrüche machen, oder beim Planning familial. Laut Broschüre kannst du Ärztin oder Arzt und Einrichtung frei wählen.
Amtliche Liste der zugelassenen Einrichtungen (PDF, Französisch)
Minderjährige
Abtreibung in Luxemburg: Was gilt für Minderjährige?
Bist du minderjährig, musst du vorher zu einer psychosozialen Beratungsstelle. Für Volljährige ist diese Beratung freiwillig, für dich ist sie Pflicht.
Außerdem braucht es die Zustimmung eines Elternteils oder deiner gesetzlichen Vertretung. Möchtest du deine Eltern nicht informieren, reicht eine volljährige Vertrauensperson, die du selbst wählst. Sie begleitet dich während des ganzen Ablaufs. Die Beratungsstelle hilft dir bei der Wahl.
Du bestätigst deine Entscheidung schriftlich. Elternteil, gesetzliche Vertretung oder Vertrauensperson unterschreiben mit. Die Formulare dafür findest du auf Guichet.lu.
Laut Broschüre des Ministeriums kannst du dich als Jugendliche auch an das Kanner-Jugendtelefon wenden: 116 111.
Guichet.lu: Formulare zum Schwangerschaftsabbruch, auch für Minderjährige
Kind bekommen
Hilfe, wenn du das Kind bekommen möchtest
Die Geburtsbeihilfe beträgt 1.740,09 €. Sie wird in drei Teilbeträgen von je 580,03 € gezahlt: vor der Geburt, bei der Geburt und nach der Geburt. Voraussetzung sind die ärztlichen Pflichtuntersuchungen. Den Antrag stellst du bei der Zukunftskasse (CAE). Auch Grenzgängerinnen, die in Luxemburg arbeiten, können Anspruch haben.
Kindergeld gibt es ab dem Geburtsmonat bis 18 Jahre, bei Schule oder Ausbildung bis 25. Den Antrag stellst du bei der Zukunftskasse, auch online über MyGuichet.lu.
Das Gesundheitsministerium nennt außerdem Anlaufstellen, unter anderem Planning familial, Familljen-Center, Initiativ Liewensufank und Centre Ozanam. Die ganze Liste steht auf der Seite des Ministeriums.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Abtreibung in Luxemburg
Ist Abtreibung in Luxemburg legal?
Ja. Auf deinen Wunsch ist ein Abbruch bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche möglich, das ist das Ende der 14. Woche nach Beginn der letzten Periode. Vorher gehst du zu einer Gynäkologin oder einem Gynäkologen. Der Abbruch findet in einem Krankenhaus oder einer zugelassenen Einrichtung statt.
Steht das Recht auf Abtreibung in der Verfassung von Luxemburg?
Ja. Seit der Verfassungsänderung vom 17. August 2026 garantiert Art. 15 Abs. 3 der Verfassung die Freiheit, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen. Die Bedingungen wie Frist und Arzttermin regelt weiter das Gesetz von 1978.
Welches Gesetz regelt die Abtreibung in Luxemburg?
Das geänderte Gesetz vom 15. November 1978, Art. 12 bis 15. Zuletzt geändert wurde es mit dem Gesetz vom 24. Juli 2025. Damit wurde die frühere Bedenkzeit von drei Tagen abgeschafft.
Was kostet eine Abtreibung in Luxemburg?
Für dich als Versicherte zahlt die Gesundheitskasse CNS den Abbruch zu 100 %. Konkrete Euro-Preise nennt keine amtliche Quelle. Bist du nicht in Luxemburg krankenversichert, frag vorher bei der Einrichtung nach den Kosten.
Gibt es in Luxemburg noch eine Wartezeit vor der Abtreibung?
Nein. Die Bedenkzeit von drei Tagen wurde mit dem Gesetz vom 24. Juli 2025 abgeschafft, das bestätigt das Gesundheitsministerium. Ältere Seiten wie Guichet.lu und die Broschüre von 2019 nennen sie noch, sie gilt aber nicht mehr.
Bis wann geht die Abtreibungspille in Luxemburg?
Laut aktueller Seite des Gesundheitsministeriums bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche, also bis Ende der 14. Woche nach der letzten Periode. Eine ältere Broschüre von 2019 nannte noch 9 Wochen nach Beginn der letzten Periode. Frag deshalb deine Ärztin oder deinen Arzt, welche Methode in deinem Fall möglich ist.
Gibt es die Abtreibungspille in Luxemburg in der Apotheke?
Nein. Laut Broschüre des Gesundheitsministeriums wird Mifegyne nur an Ärztinnen und Ärzte abgegeben, die Abbrüche machen dürfen. Die erste Tablette nimmst du beim Arzttermin ein.
Was gilt für Minderjährige bei einer Abtreibung in Luxemburg?
Eine psychosoziale Beratung ist Pflicht. Nötig ist die Zustimmung eines Elternteils oder der gesetzlichen Vertretung. Möchtest du deine Eltern nicht informieren, reicht die Begleitung durch eine volljährige Vertrauensperson, die du selbst wählst.
Kann ich in Luxemburg abtreiben, wenn ich dort nicht wohne?
Laut Gesundheitsministerium haben alle Frauen in Luxemburg dieselben Rechte auf einen Abbruch, auch Frauen, die nicht dort wohnen. Die Kosten für Frauen ohne luxemburgische Krankenversicherung nennt keine amtliche Quelle. Frag deshalb vorher bei der Einrichtung nach.
Vor Ort
Amtliche Informationen und Beratung in Luxemburg
- Gesundheitsministerium: Schwangerschaftsabbruch (IVG): aktuelle amtliche Informationen und Liste der Beratungsstellen (Französisch)
- Amtliche Liste der zugelassenen Einrichtungen (PDF): Krankenhäuser und Planning familial mit Telefonnummern
- Guichet.lu: Formulare zum Schwangerschaftsabbruch: Schwangerschaftsbescheinigung und Formulare für Minderjährige
- Informationsbroschüre Schwangerschaftsabbruch (Deutsch, 2019): Ablauf und Adressen. Die 3-Tage-Frist darin gilt nicht mehr
- Gesundheitsministerium: Frauen, die nicht in Luxemburg wohnen: gleiche Rechte für alle Frauen
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Telefon: +49 800 36 999 63, täglich 6 bis 24 Uhr. Aus dem Ausland können dafür Gebühren deines Anbieters anfallen.
Quellen
Woher die Angaben stammen
- Legilux: Gesetz vom 15. November 1978 (konsolidiert)
- Legilux: Gesetz vom 24. Juli 2025
- Legilux: Verfassungsänderung vom 17. August 2026
- Legilux: Verfassung (konsolidiert)
- Gesundheitsministerium: Schwangerschaftsabbruch (IVG)
- Gesundheitsministerium: Methoden
- Gesundheitsministerium: Kostenübernahme
- Gesundheitsministerium: Bedingungen
- Gesundheitsministerium: Frauen, die nicht in Luxemburg wohnen
- Gesundheitsministerium: Informationsbroschüre Schwangerschaftsabbruch (2019)
- Guichet.lu: Schwangerschaftsabbruch
- Guichet.lu: Liste der zugelassenen Einrichtungen
- Guichet.lu: Geburtsbeihilfe
- Guichet.lu: Kindergeld
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